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Probleme bei Tieferlegung mit Mindesthöhe P270309_08.28[01].JPG

Anhang ID 135620 - P270309_08.28[01].JPGP270309_08.28[01].JPG
[quoteZitat: hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört. Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^ ][/quote] ich habs jetzt nicht auf komplett planem Boden gemessen die Fahrwerksstrebe ist auch nicht tiefer als der KAT. der Tüver ders eingetragen hat ist so vom eindruck auch keiner der alles einträgt (sonst würd er ja nicht übern subwoofer meckern der im kofferraum leicht hin und her rutscht aber zu groß ist um dort bei nem überschlag rauszufallen) laut gutachten habe ich ne tieferlegung von 50mm. und ich komme ohne probleme täglich diesen weg entlang, also dürfte ich ja keine gefahr für andere auf öffentlichen strassen darstellen, so schlimm sind sie ja noch nicht ;)

Dieses Bild wurde am 02.03.2011 von LordVader hochgeladen.