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Schwarze Rückleuchten eintragen lassen ? DSC01304.JPG

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Also mal grundsätzlich... Rückleuchten im Originalzustand sind nicht im Schein eingetragen.Daher ist das Eintragen von nachträglich lasierten Rückleuchten auch nicht erforderlich! Ich habe mir Klarglasrückleuchten gekauft...mit E-Prüfzeichen...diese dann hinterher mit schwarzer Leuchtenfarbe lasieren und mit Klarlack überziehen lassen. Sofern nach diesem Eingriff das E-Prüfzeichen noch erkennbar ist,wirdst Du bei einer Cop-Control keine Probleme bekommen! mfG,Matze

Dieses Bild wurde am 24.05.2008 von FXX hochgeladen.