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Schwarze Rückleuchten eintragen lassen ? XXX1.jpg

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Warum ist dieses Thema so schwer zu begreifen? Also STV(Z)O Richtlinien: Blinker: ORANGE Bremslicht: ROT Fahrlicht: WEIß Selbst bei ORIGINAL abgetönten Rückscheinwerfer MÜSSEN diese Farben gegeben sein. [b]AN Ellis DEE:[/b] Dann hattest einfach Glück! Rechtlich befindest Dich auf illegaler Seite, selbst wenn da n E-Prüfzeichen drauf sein sollte, zu 100%, selbst wenn Hella die Teile tönt...schon mal geschaut, dass bei denen steht "im Bereich der STVZO nich zugelassen"? ALLE nachträglichen Veränderungen an Scheinwerferanlagen sind ILLEGAL, wenn Ihr dafür keine KBA Freigabe habt, denn nur durch die könntet Ihr die in Verbindung mit Gutachten oder Einzelabnahme Eintragen lassen. Wie gesagt, vielen fällt das nicht auf, aber wenn dann mal der "richtige" nachschaut, zum Beispiel im Schdensfall...dann habt Ihr n Problem! Also Jungs ich kann das sagen weil ich selbst beim "Tüv" jobbe und mitr 2003 3 punkte deswegen eingeheimst hab! Und bevor jemand sagt...ja da waren ja noch viel mehr Sachen auf dem Bericht ... Eine Betriebserlaubnis kann nur einmal erlöschen, egal wieviel Mängel man hat!

Dieses Bild wurde am 24.05.2008 von [Mr.] Projekt-Polo hochgeladen.