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Antwort auf Betrug gebrauchtwagenkauf!?

# - heute - 12:52:25Zitat:
nein, will den wagen evtl bald wieder verkaufen und hab keine lust drauf, das nach dem verkauf der neue besitzer kommt und mir i-wie ans bein pinkeln will, aber da hab ich ja jetzt die eidesstattliche erklärung das er "unfallfrei" ist und darauf werde ich mich auch berufen und das auch im kaufvertrag so erwähnen

würd ich genauso machen.
Kannst im Vertrag dann mit ruhigem Gewissen "unfallfrei" angeben.
Mit der eidesstattlichen Erklärung hast du ja nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und so kann dir vor 'nem Gericht dann wirklich keiner was.