# - heute - 01:54:13Damit der TÜV seinen Segen zu einer MHV gibt, ist meines Wissens nach garkeine ABE notwendig. Es ist genau festgeschrieben, wieviel % vom Blinker, Abblend- und Fernlicht verdeckt werden dürfen, ohne dass es die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. In diesem Falle empfehle ich, die Scheinwerfer so abzukleben, wie du es dir vorstellst und damit zum TÜV zu fahren, oder noch besser, in die Werkstatt deines Vertrauens, wenn die mal einen TÜV-Fuzzi da haben. Der guckt sich das dann an, klebt evtl. ein bisschen was um und sagt dann zu dir: "So kannst du es machen, Meiner", oder etwas in der Art.