# - heute - 20:04:45Hallo,
ich wollte kein neues Thema anfangen, also nutze ich dieses hier.
Mal davon abgesehen dass gewissse beleucdhtungen gegen die STVO verstoßen richtet sich meine frage trotzdem dazu.
Gibt es denn keine gültige und zugelassene Methode um eine gescheite Innenbeleuchtung zu schalten so dass diese auch wärend der fahrt zugelassen ist.
Ich mein, zwei nette LED's die meine Infinity Lautsprecher anleuchten sind ja verboten, solange Sie in der Heckscheibe sichtbar sind (was eigtl. Sinn und zweck wäre)

Und was braucht man Licht im Fußraum wenn man angehalten wird nur weils sichtbar wäre, das passt nicht zusammen, Logo sieht man das doch dann im Innenraum und Logo hört das nicht bei der Seiten & Frontscheibe auf

Den ganzen Terz verstehe ich wieso nicht.
Ok mit den Einstiegsleuchten beschäftige ich mich gerade, muss ja auch was aussehen.
Aber was ist mit leutsprecher die Blinken, die sind ja dann wohl auch nicht zugelassen

Grüße Michael