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Antwort auf Kennzeichen beleuchtung auf LED

# - heute - 21:16:55Nach den Regeln der o.Stehenden Dokumente "müssen" Fahrzeuge ausgerüstet sein um auf Deutschen Straßen zugelassen zu werden. Steht auch drin. Steht ja auch da welche Lichtaustrittsöffnung, Beleuchtungsstärke
du haben darfst. Diese greifen dann in die StVo ein, da diese dort nicht stehen. Sonst könnte man ja sagen, man fährt 100W Lampen mit E-Prüfzeichen aus Neufundland nur weil es im § 17 nicht hinterlegt ist. Diese stehen in der ECE Regelung und genau diese Texte habe ich Verlinkt.

Zitat:
ermöglicht den Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen


Klar das das nicht in der Stvo steht, sonst hätte die tausende von Seiten. Du findest in der Stvo ja auch nicht wie du deine Reifen anzuschrauben hast, das steht in der DIN Norm.
Dort steht auch nicht drin was für Scheiben du fahren darfst, etc..