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Antwort auf Verbot Nebelscheinwerfer

# - heute - 00:45:42also es is ja schon in einer weise sinnig, dass Gesetz...

ich meine Nebelleuchten sollen die sicht unterstützen, aber nicht es viel heller machen....

wegen der Geschwindigkeit, fast alles richtig was gesagt wurde, man sollte den Umständen entsprechend schnell fahren und die Geschwindigkeit nicht überschreiten, aber wer fährt bei 50 meter sich denn über 100?

es gilt für eingeschränkte sich, und nicht als ersatztageslichleuchten...

Schau einfach mal bei hella, die bieten zum beispiel schon tageslichtleuchten an, die zum Beispiel in anderen Ländern pflicht sind,... und die gibs auch integiert, so dass man keine neue anbauen muss... und dass die die selbe leuchtkraft haben stimmt auch nicht so ganz, die sind vom aufbau her schon anders als Nebler..

allgemein kann man sagen, dass es ja so is, dass man sagt, das sieht gleich aus, aber dieses ist bei weitem nicht der fall... die fäsungen in den kläsern sind meist ganz unterschiedlich, die lichtausbreitung für nebler is ja ganz anders als für tagesleuchten usw. usw...

also nur weil die gleich hell leuchten bedeutet das nicht, das sie austauschbar sind... schon meinerzeit kostet das richtig schotter, wenn man die nebler an hatte... und die sprüche kenne die auch schon (haben sie meist selber gesagt, als sie auch jung waren)

aber warum eigentlich? ich habe mal überlegt warum ich die damals immer an hatte... aber es fällt mir kein grund mehr ein,... und ganz eherlich, mehr gesehen wird man auch nicht...

Seitenbegrenzungsleuchten evtl grade noch, aber nebelleuchten?

mfg