Moin
Ich wusste jetzt nicht genau wo ich das Posten soll also mal hier.
Ich habe Letzte Woche mein Fahrwerk eingetragen, war ganz schön ein kampf weil die ersten 3 TÜV futzis mir es nicht eintragen wollten aber der 4te dan.
Grund:
Zuuu tieffff (mein Fahrwerk ist nicht verstellbar)
Nummernschild auch zu tief
Die meinten dann auch zu mir wenn ich das eingetragen bekomme das wenn mich die Bullen anhalten die mir trozdem was anhaben können.
Stimmt das oder wie hoch ist die warscheinlichkeit das die mir trozdem denn Hals abhacken?
mfg
Marc
MODEDIT: Bitte keien Kraftausdrücke.
Naja, die Polizei kann alles wenn se wollen. Meistens gucken die aber nach der Eintragung. Es sei denn du hast so Bullen wie bei mir hier. Meinen Polo haben die 3 Std. mit 4 Leuten durchgemessen, fotografiert, das volle Programm. Und das obwohl alles vom TÜV Nord direkt eingetragen war. Naja, wollten sich wichtig machen. Aber regulär gelten die Vorschriften.... ein Tüver der entgegen der Richtlinien was abnimmt und einträgt ist mutig. Wenn´s drauf ankommt, kommen die auf den zurück...
ist das so wie auf deinem profilbild also wenn ja glaube ich nicht das de da probleme bekommst meine frundin hat nen 80er fahrwerk drinn das ist noch nen tick tiefer als bei dir und das wurde problemlos eingetragen und probleme mit den cops haben wir auch noch nie gehabt
Hi,
also den Hals werden sie dir nicht gleich ab hacken aber es stimmt was dein Tüvler sagt.
mit dem Schild weis ich nicht wie es da auschaut aber mess mal deine licht außtritts kannte! da musst auf jeden fall 50 cm haben weil dann haben sie dich schon einmal.
Na gut wer schafft hier im Forum die 50 cm
Naja, bei meinem wurde auch alles so eingetragen wie er jetzt im Profil abgebildet ist. Wie gesagt, es kommt auf die Polizei drauf an. Wenn da so ein Tuninghasser hast, der sich dazu noch wichtig macht un sich die Mühe macht alles nachzumessen------- haste Pech....
Zitat:
Es sei denn du hast so Bullen wie bei mir hier.
Zitat:
So ein hab ich auch der hatn Kicker uaf mich Egal er konnte mich bisher noch nie "ficken" ausser wegen ner blauen Standlichtbirne
Ja, es gibt schon Härtefälle. Allerdings, wenn man nett bleibt und denen mit Fakten und Paragraphen kommt ( kennen die auch nicht alle ) geht das schon. Wenn die merken das man Ahnung hat und sich mit den Vorschiften befasst, dann lassen die auch schnell ab. Zumindest hier
eine eintragung ist immernoch kein freifahrt schein und die polizei darf dich nicht still legen.
wenn z.b. tüv nord dir xXx einträgt und sagt ist ok so aber die joghurt becher dich zu nen anderen prüfer ziehen der es nicht für ok befindet darf DER dich still legen nicht die joghurt becher...
Jup, des stimmt. Meinen haben die joghurtbecher stillgelegt. Auf nem Freitagnachmittag. toll nä ? Haben auch gleich eins auf´s Dach bekommen. Die durften mir die Unkosten zahlen, alles. Der andere Prüfer hat nämlich auch alles für korrekt befunden... LOL
Wahrscheinlich lassen die mich deshalb in Ruhe
Die dürfen dich sehr wohl aus dem verkehr ziehen,
wenn die meinen dein wagen wäre nicht straßenverkehrstauglich...
Aha, wieder was dazu gelernt...
Die Polizei darf dir die Weiterfahrt verbieten aber den Stempel abkratzen darf kein Grüner...
das thema hatte ich schon aber zum glück nicht auf nen freitag und der 2te prüfer hat ebenfalls alles für ok befunden...
Zitat:
Wo drin denn?
In deinem Roller?
Spaß, aber du hast doch noch kein auto bzw. führerschein...
Ja, ja, die jungen wilden....
Zitat:
Die Polizei darf dir die Weiterfahrt verbieten aber den Stempel abkratzen darf kein Grüner...
Zitat:
Ja, ja, die jungen wilden....
das können die wohl aber wenn die an deine stempel wollen kannst den welche auf die finger hauen...
Mädels net so läpsch ;P
Naja der hat mich 1ma allgemein angehalten hat meinen Namen gesehn gefragt ob mein Vater nen Grünen Sciro fährt, ich so jaaa und er so DANN WEIß ICH BESCHEID
Tja, der freut sich wahrscheinlich auf das was später fährst....
hi!
klingt zwar doof aber wenn du dir nicht sicher bist geh zur polizeidienststelle und frag nach ob oder ob nich.
sicher ist sicher! zumindest wenn du NICHT "gefickt" werden möchtest!
wenn er das tun sollte kann er auch zu nen prüver gehen der das nicht ok findet und sich den stempel entfernen lassen
Zitat:
Tja, der freut sich wahrscheinlich auf das was später fährst....
es gibt aber prüfer die es zu genau nehmen!
die polizei ist gar nich soooo schlecht!
lieber zurück bauen als zu fuß gehen! oder?
schau halt nach.
lichtaustrittskante muss 50cm abstand vom boden haben, nummernschild vorn 20cm und unterboden mindestens 8cm zu festen teilen (wobei ich mir mit den 8cm nicht sicher bin ob das so im gesetzt steht oder ob man das allgemein als anhalspunkt nimmt).
Plakette darf nur der Prüfer entfernen, kost auch nur 50€ und wenn dir die Zulassungstelle dein auto gleich noch abmeldet machen die das für einen geringen obulus von 30€ aso, 3 Punkte und 50€ strafe gibts auch noch (ausserhalb der probezeit)
Zitat:
8cm zu festen teilen (wobei ich mir mit den 8cm nicht sicher bin ob das so im gesetzt steht oder ob man das allgemein als anhalspunkt nimmt).
Zitat:
Es sei denn du hast so Bullen wie bei mir hier. Meinen Polo haben die 3 Std. mit 4 Leuten durchgemessen, fotografiert, das volle Programm
So sry für meine ausdrucksweise x).
Beim Licht fehlen mir Schlappe 3 cm sind nur 47
Nummernschild pffff sicher keine 20 cm.....
Wie sieht das aus im Sommer bekomme ich wohl 15 Zoller mit der richtigen bereifung könnte das doch evtl ausreichen oder ?
alter....60/40...was machst du dir für sorgen...ich lieg mind. nochmal nen cm tiefer und hab keine probleme...prüfer hat nix gesagt und das schnittlauch ist auch still.....und 15zoll bekommst ohne weiteres drunter...hab ich auch im sommer drauf...
Zitat:
und--- dein pott hängt schief!
Zitat:
alter....60/40...was machst du dir für sorgen...ich lieg mind. nochmal nen cm tiefer und hab keine probleme...prüfer hat nix gesagt und das schnittlauch ist auch still.....und 15zoll bekommst ohne weiteres drunter...hab ich auch im sommer drauf...
Nun ja was soll die rumrederie, die Maße die deine TÜV Prüfer angesprochen hat sind nun mal leider Auflagen, welche für einen Eintragung einzuhalten sind, sollten diese nicht eingehalten werden, jedoch die Eintragung erfolgte heisst die laut Deutschem Gesetz nicht das Dummheit vor Strafe schützt.
Zum verdeutlichen wäre das ganze damit, das du auch keinen Einspruch erheben kannst, nachdem du geblitzt wurdest und du behauptest dein Kumpel hat gesagt du darfst hier schneller fahren.. das Interesseirt in diesem Fall auch den gesetzeshüter nicht, was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall, ich kann mir jedoch nicht Vorstellen das wir so gut Finaziell betucht sind, das man soclh Forderungen aus dem Losen Geldbeutel schüttelt, schon gar nicht wenn dies Personenschäden beinhaltet
Tuning klingt so einfach, trotzdem sollte man sich darüber ab und zu mal gedanken machen..
Zitat:
was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall
wenn ich was möchte, klemm ich mir mein laptop untern arm oder schmeiß die teile im koffraum und nehm die zettelei dann ab zu mein tüv nord menschen,wenn er sagt ist ok wirds gemacht wenn er mir sagt vergiss es lieber mach ich nicht ist es auch ok werd mir da sicher nicht auf biegen und brechen irgend nen tuner von was weiß ich wo suchen der es mir einträgt ich dann aber eh nichts von habe.
kenne soviele wo unsere tüvs hier sagen machen wir nicht die dann aber xxxkm fahren es dort machen lassen und wenn se wieder hier sind kommt die rennleitung und zieht die hier zum tüv aud die karre ist außerbetrieb gesetzt
Ist wie alles im Leben nicht so einfach.
Das ASOC (was das auch immer ist ) sagt das Eintragungen ihre Gültigkeit behalten. Z.B.: Bis 2004 ? Nach deutschem Gesetz musste die Lauffläche des Reifens bedeckt sein, auslegungssache. Nach EU-Recht muss heute der Reifen und Felge abgedeckt sein. Muss ich letzt meine Kotis alle ziehen lassen? Nein.
Zu Stilllegungen: Wenn keine Gefahr in Verzug ist kann es keine Stilllegung geben mit Verweis auf das BGB § 1000 ( Eingriff in das Eigentumsrecht ). Selbst ein wirklich zu lauter Auspuff rechtfertigt keine Stilllegung, höchstens eine Mängelkarte. Dazu gibts hier und in anderen Foren auch einen Beitrag
mit Auszügen aus diesem ASOC, BGB und dem inoffiziellen Polizei-Handbuch.
Spass beim suchen.
Wenn man versucht dieses halbwegs vernünftig rüber zubringen ohne das die Minna sich verarscht fühlt und den Eindruck hat das sich auch junge Leute schlaumachen können sollte einiges abzubiegen sein.
Viele Worte für einen maulfaulen.
ps. Wenn einer mal so ein Polizeihandbuch über hat....
bin ich bereit zum Empfang.
Gruss
der biker
Zitat:
Nach EU-Recht muss heute der Reifen und Felge abgedeckt sein. Muss ich letzt meine Kotis alle ziehen lassen? Nein.
Wenn man versucht dieses halbwegs vernünftig rüber zubringen ohne das die Minna sich verarscht fühlt und den Eindruck hat das sich auch junge Leute schlaumachen können sollte einiges abzubiegen sein
habe das gleiche fahrwerk wen das stimmt was in deinem profil steht, warts mal ab das geht am anfang runter nen bisschen und nach 10 000 liegt der noch tiefer,
mess mal bitte bei dir von der Rad nabe gerade nach oben zum kotflügel
vorne und hinten und schick mir mal bitte die werte per pn, oder hier geht auch darf dann nur nict vergessen zu gucken.
Zitat:
habe das gleiche fahrwerk wen das stimmt was in deinem profil steht, warts mal ab das geht am anfang runter nen bisschen und nach 10 000 liegt der noch tiefer,
Zitat:
was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall
Kann ich nur zustimmen. Als ich mit meinem die ersten Touren gedreht hab, haben mich die grün-weißen in der Stadt auf ner Strecke von 2 km 3x angehalten. Alles verschiedene. Das hat so genervt. Aber war ja alles in Ordnung. Mit sowas muß man leben wenn man sowas fährt. Aber geht ja vorbei wenn sie einen nach ner Zeit kennen. Und wenn man was neues macht und die wissen das man alles vernünftig macht, dann geht das auch schon...
Wurde es schon gesagt? Also ich hab mir die 7 Seiten nich durchgelesen.
Der TÜVer kontrolliert ja nur den Zustand, während er sich das Auto anschaut! Sollten den Polizisten irgendwas spanisch vorkommen, können sie eine Nachuntersuchung von dir verlangen.
Als klassisches Beispiel nehmen wir mal ein Gewindefahrwerk. Dafür das man Tüv bekommt schraubt man es natürlich auf eine angenehme Höhe, damit man nicht 3 mal vorfahren muss. Der Prüfer trägt es ein. Davon gibt es verschiedene Arten... Der eine schreibt einfach nur auf. Gewindefahrwerk Marke X mit Federn Y und Z, der andere vermerkt dann vllt doch irgendwie die Höhe z.B. Abstand Radmitte zu Kotflügel: 5cm. Nunja schlau wie man ist, nach der Eintragung Fahrwerk runtergeschraubt.
--> Polizeikontrolle. Ein Polizist der sagen wir mal so, Geld verdienen möchte schaut sich alles genau an. Liest als Eintragung für Fahrwerk Marke X etc aber keine HÖHE! somit kann er wenn er meint das Fahrzeug ist definitiv zu TIEF sprich Höhe des Lichtkegelaustritts, Nummernschild etc zu niedrig, eine Nachuntersuchung anfordern! Stilllegen können Polizisten KEIN Fahrzeug!
Sollte man schlau sein, zum selben Prüfer fahren, natürlich Fahrwerk hochgedreht, wird nur 1 - 2 mal messen und alles unterzeichnen. Somit hat dieser aber schon wieder nur den Istzustand des Fahrzeugs bewertet zum Zeitpunkt seiner Untersuchung.
Das sind nun zwar die krassesten Beispiele, aber wohl auch die die zeigen das eine Eintragung nicht vor Strafe schützt. Sobald einem Herren in Grün etwas spanisch vorkommt, kann dieser es anfechten!
die Höhe ist Irelevant. Wichtig ist der Abstand Federteller bis ende Gewinde. Sonst schmeißt größere Felgen druff und schon stimmt es wieder nicht mit der Höhe. Im FK Gewindegutachten steht drin das der Federteller bis Unterkante Gewindegänge xxcm sein müssen...