Hallo,
wollt mal wissen, wie es nun wirklich darum steht.
Wie weit dürfen die Räder am Radkasten rausstehen?
Bördelkante Reifenlauffläche
oder
Bördelkante Reifenseitenwand
Frage, weil ich jetzt Spurplatten haben möcht.....
Gruß
Malevivi
Bördelkante Reifenlauffläche
musst die radlauffläche 15cm über der radnaben mitte abgedeckt haben...
oder 20 grad nach vorn und 40 nach hinten...
rest eigentlich egal
soweit ich weiß hat sich das Gesetz vor ca 2 Jahren geändert und es heißt jetzt Bordellkante Reifenseitenwand allerdings interessiert das kaum einen.meine Felgen stehen auch seitlich raus und ich hab frisch Tüv bekommen.Von daher würde ich nur darauf achten das die Lauffläche unter dem Radkasten ist
das EU-Recht und gilt für neuwagen da die eine EG genehmigung haben und die alten noch ne deutsche abe da wird nach guten alten deutschten recht geprüft...
mfg
Lauffläche und Flanke vom Reifen muss abgedeckt sein. Wurde imho 2008 geändert.
Und wer jetzt kommt mit: "Der TÜV / DEKRA hat mir das aber gerade erst eingetragen [...
also liegt immernoch im ermessen des prüfers!das mit dem eu mag ja teilweise stimmen aber naja das alles abgedeckt sein muss stimmt nicht....kannst dir eigentlich merken von radmitte von 10 uhr bis 14 uhr muss abgedeckt sein...aber wenns net so is und n guten prüfer hast bekommst das auch mit 2 augen zugedrückt eingetragen...also bei mir wars kein ding der hat nur geschaut obs schleift
also, jetzt die frage der fragen bis wo darf die felge bzw der reifen rauss stehen, bitte markieren, weil ich würd gerne wissen wie weit ich die kotis bearbeiten lassen muss . währe cool wenn ihr auf dem bild ma ne makierung machen könntet, damit ich weiss bis wo ich gehen kann?
danke im vorraus
Schumi
Komplett abgedeckt. Ich hab' mich mit der DEKRA unterhalten, mit TÜV Rheinland und TÜV Süd. Und die sagen mir alle, dass die Regelung in soweit angepasst wurde, dass die Lauffläche + Flanke abgedeckt sein muss.
e.: Anmerkung: Dein Felgenhorn kann natürlich fünf Meter rausstehen.
@redfuck: Das mag sein, dass die das alle so sagen, aber da kann man jeden Prüfer fragen und alle erzählen etwas anderes, von daher ist das egal.
Wenn es um die Eintragung geht, dann tragen es alle ein, soweit es nicht schleift und wie chris schon schrieb von 10 bis 14 Uhr die Lauffläche abgedeckt ist.
Gegebenenfalls einfach vorher den prüfer fragen!
Ich hab vor ner woche erst mit meinem Prüfer telefoniert und der meinte auch das ess immer noch nur die Lauffläche ist die abgedeckt sein muss.
Mein Prüfer sagte mir heute:
Internationales Gesetz, Bördelkante Felgenaussenring
irgendein anderes Gesetzt (deutsch), Reifenlauffläche muss abgedeckt sein.
Liegt im ermessen des Prüfers und die Tieferlegung.
Einmal eingetragen, sollte es keine Probleme geben.
hey......dieses thema hatte ich letztes jahr auch hier^^
also ein prüfer wo ich war,meinte dass es dieses angebliche neue gesetz von wegen "kompletter reifen abgedeckt bla bla" schon immer so gab!er hat mir sogar ein buch gezeigt von 1900 schlag mich tod wann (schätze mal so 25 jahre alt) und DA stand das auch schon so drin.
also liegt es auch HEUTE wie schon damals noch im ermessen des prüfers!
es wird sowieso jeder was anderes sagen,weil jeder prüfer was anderes sagt
P.S. er hat es mir dann natürlich NICHT eingetragen,da bei mir nur das profil abgedeckt ist,also bin ich zum nächsten gefahren und dann hats geklappt
Zitat:
P.S. er hat es mir dann natürlich NICHT eingetragen,da bei mir nur das profil abgedeckt ist,also bin ich zum nächsten gefahren und dann hats geklapptWas widerrum bestätigt: Wer auf Nummer sicher gehen will, macht's ganz, oder garnicht.
oder die etwas billigere alternative:
man klappert einfach mehrere prüfer ab :P
Zitat:
oder die etwas billigere alternative:Wenn ich sage, auf Nummer sicher gehen, meine ich sicher nicht die Eintragung allein.
man klappert einfach mehrere prüfer ab :p
sondern?
ich find das sieht ja kacke aus,wenn der komplette reifen abgedeckt is (egal wie breit die felge is)