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Strafanzeige

Bullfinch
  • Themenstarter

Ich war gestern unterwegs nach dortmund,mein zweiten abholen nen BMW 316i compact
ich war mit nen audi unterweg mit anhänger da der BMW nen motorschaden hat.Ich habe nen Führerschein klasse B also dürfe ich nen gespann mit nem maximal leergewicht von 3500 kg fahren oder seh ich das falsch? naja wie es so komm musste hält mich die Rennleitung an und will mir an die karre pissen!ich wäre angeblich ohne fahrerlaubnis gefahren und das würde jetzt kosten.Jetzt wolle ich euch fragen ob ich was zu befürchten habe und wenn ja was ich zu befürchten habe.
Der audi hat ein leegewicht von 1550 kg, der BMW ein leegewicht von 1140 kg der anhänger nen doppelaxer lass ihn 600 kg gewogen haben da komm ich auf ein gesamtgewicht von 3290 kg dürfte ich also noch fahren.
Was sagt ihr dazu?



hi, ja du darfst 3,5 haben, ABER der anhänger mit last darf nicht schwerer sein als das zugfahrzeug.


das ist schon richtig was die polizei gesagt hat, für das was du gemacht hast, benötigt man führerscheinklasse BE und du hast nur B, du darfst nur hänger ziehen, die nicht mehr als 750kg wiegen und dann in zusammenhang mit zugfahrzeug nicht über 3,5tonnen wiegen darf



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    hi, ja du darfst 3,5 haben, ABER der anhänger mit last darf nicht schwerer sein als das zugfahrzeug.


    als das leergewicht des zugfahrzeuges.
    was glaubst du, wozu es den BE führerschein gibt... was soll man damit größeres ziehen, als ´n trailer mit nem auto drauf ?

    Zitat:
    Klasse B:
    Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)


    haben die was gesagt, was dich der spaß kosten wird ?


    mit b darfste einen Lkw mit zulässiger gesamtmasse von 3,5t und einen anhänger von 750kg zulässiger......fahren

    oder einen pkw mit einerzulässiger gesamtmasse von 3,5t und einen anhänger von 750kg zulässiger......fahren


    also darfst du nicht eine gm von 4250 überschreiten alles andere is BE

    mfg


    Zitat:

    du darfst nur hänger ziehen, die nicht mehr als 750kg wiegen


    das stimmt auch nicht.

    der hänger(mit ladung) muss leichter sein als das auto aber das gesamte gespann darf nicht mehr wie 3,5t wiegen! also einen hänger mit beladung der 1500kg wiegt darfst du auch ziehen wenn das auto sagen wa ma 2t gewicht hatt!

    mfg


    Bullfinch
    • Themenstarter

    ja ich kann mit ner strafe von rund 500 euro rechnen wer weiss was da noch kommt


    Bullfinch
    • Themenstarter

    ich frage mal so was kann da noch kommen? hat da jemand von euch erfahrung gemacht?


    Wer nach dem 31.12.1998 den PKW Führerschein Klasse B gemacht hat darf nur noch Anhänger bis zu 750 Kg führen. Für swerere Hänger ist der Führerschein BE vorgeschrieben. Weitere Information



    Nicht ganz...
    Mit Deinem Führerschein darfst Du Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse (nicht Leermasse!)von nicht mehr als 3500 kg fahren.
    Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Also darf alles zusammen nicht über 3500 kg wiegen.
    Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Folgen von Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG):
    Je nach dem ob es als Fahrlässig eingestuft wird, bis zu maximal einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe...

    Gruß


    Ich weiss nicht obs schon erwähnt wurde, aber ist (wenn man den ganzen kram mit dem Gewichtmal außen vor lässt) ein 2 Achser nicht grundsätzlich nur mit Klasse BE zu fahren?


    Nein, kommt auf´s Gewicht an.
    Die schwerste erlaubte Kombination ist für B-Besitzer 3500 kg + 750 kg = 4250 kg höchste zulässige Gesamtmasse.


    gelöschtes Mitglied

      ich hab be mitgemacht, weil mir die scheiß rechnerei auf den keks ging.


      Bullfinch
      • Themenstarter

      und mit was für ne strafe muss ich rechnen? führerschein weg o.a.?


      Zitat:

      bis zu maximal einem Jahr Freiheitsentzug oder Geldstrafe...


      sry aber du musst in knast


      Bullfinch
      • Themenstarter

      sterben muss ich irgendwann mal aber ich geh nicht in knast wegen sonem müll


      Glaube ich nicht das du in Knast musst.

      Würd versuchen über das argument Falschwissen was zu reißen.

      Obwohl Unwissen eigentlich nicht vor Strafe schützt.

      Doof gelaufen -.-


      gelöschtes Mitglied

        läuft halt unter fahren ohne führerschein in diesen fall, die spanne der strafe ist groß


        gelöschtes Mitglied

          wegen sowas wurd noch keiner eingebuchtet, auch wenn´s theoretisch aufgrund des gesetzes möglich wär.


          Zitat:

          wegen sowas wurd noch keiner eingebuchtet, auch wenn´s theoretisch aufgrund des gesetzes möglich wär.


          Genau, laut Gesetz ist es möglich. Ist aber auch die Maximalstrafe bei Vorsatz bzw. Wiederholungstat...
          Also keine Sorge....
          Ich denke mal, dass es bei dir unter Fahrlässigkeit laufen wird.
          Falls du "Ersttäter" bist, kann es sogar sein, dass das Verfahren eingestellt wird. Meistens der Fall ist aber, eine Geldbuße und evtl. 6 Punkte...
          So ist es zumindest bei uns...

          Gruß


          [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



        • Da stehts ganz genau.

          Zitat:
          Anhängerführerschein
          Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt .


          "Wissen" die meisten Fahrlehrer auch nicht. Die verkaufen ihre BE-Scheine an die ganzen unwissenden, die alle glauben, dass man nur 750 Kilo ziehen darf. Der ganze BE-Schein ist Schwachfug hoch zehn. Diese Kindergartenanhänger, mit denen man da Fahrschule machen soll, sind einfach nur lächerlich. Da lernste gar nix, und zahlst dick Kohle.

          In der Regel reicht der normale B-Schein also... ich hab schon einiges an Anhängern und Wohnwagen gezogen, bisher war da nie der BE für nötig. Muss man nur aufpassen, wie stark der Hänger geladen wird (muss man sowieso immer drauf achten), wenn er theoretisch mehr wie das Lehrgewicht des Zugfahrzeugs wiegen dürfte.

          Fürn Polo 6N gilt: Da brauchste in keinem Fall nen BE-Schein. Die zulässige Anhängelast ist meines Wissens bei keiner Motorisierung höher als das Leergewicht, sie beträgt abhängig von der Motorisierung gebremst 850-950 kg, wenn ich das recht in Erinnerung habe.


        • gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Muss man nur aufpassen, wie stark der Hänger geladen wird (muss man sowieso immer drauf achten), wenn er theoretisch mehr wie das Lehrgewicht des Zugfahrzeugs wiegen dürfte.




            Zulässige Gesamtmasse ist das maximal mögliche des Hänger s, somit darf man ohne BE keinen Anhänger fahren, der beladen mehr wiegen darf als das Zugfahrzeug leer wiegt. Egal wieviel der Anhänger nun tatsächlich wiegt (selbt ohne Beladung darf man den nicht fahren).

            Der 316 wird je nach Ausstatung was um die 1200 - 1300 geworgen haben, dazu nochn passender Hänger mit 200 kg, so ist man ruckzuck bei 1,5 Tonnen. -> Damit muss das Zugfahrzeug (Audi) leer mindestens 1,5 Tonnen auf die Waage bringen, und grad ältere schaffen das nicht unbedingt, selbst bei neueren könnts eng werden.


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              ein 2 Achser nicht grundsätzlich nur mit Klasse BE zu fahren?


              so habe ich es auch gelernt mit b führerschein anhänger 1 achsig 750kg zul.ges.masse

              und die rechnung von elhopsin
              die kann doch auch nicht stimm oder?

              Zitat:
              Die schwerste erlaubte Kombination ist für B-Besitzer 3500 kg + 750 kg = 4250 kg höchste


              man darf doch mit hänger nur 3500 kg fahren ode rnicht?
              also mit den normalen b führerschein
              so habe ich es zumindest gelernt
              b führerschein nicht mehr wie 3500 kg ob mit oder ohne anhänger


              heißt für mich wenn ich ans max.will darf mein auto eine zul.ges.masse von 2750 kg haben
              oder sehe ich da nun wa skomplett falsch?

              man ist da salles verwirrent hier :P


              Bullfinch
              • Themenstarter

              ja ist echt verwirrent hier
              Normaler weise hätten sie den anhänger wiegen müssen wie ich das heute gehört habe haben sie aber nicht ich könnte also hingehen und sagen der motor war aus dem auto ausgebaut.
              Ich bin ech tmal gespannt was da auf mich zukommt haben wir denn hier keinen von der Rennleitung der nen POLO fährt ^^.


              Musste heute eh zur Polizei, hab da mal nachgefragt.

              Bisher stellte sich die Frage bei mir nie, weil die Hänger vom zul. GG. her insgesamt immer noch leichter waren, als das Leergewicht des Zugfahrzeug. Selbst der Wohnwagen wog nicht mehr...

              Konkrete Frage an die Polizisten hinterm Tresen: Gilt a) das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers laut Fahrzeugschein, oder b) darf der Anhänger nur soweit geladen werden, bis das Gewicht der Leermasse des ziehenden Fahrzeugs erreicht ist?

              Beispiel:
              PKW ziehend: Leergewicht: 1000 kg
              Anhänger: zul. Gesamtgewicht 1200 kg, tatsächliches Gewicht (also soviel, wie er jetzt gerade so wie er am Auto hängt, wiegt) 900 kg. (ist dies der Fall, hätte der Threadersteller den Autotransportanhänger nicht mal leer ziehen dürfen!)

              4 Kollegen auf der Wache, alle keine Ahnung.

              Nach 15 Minuten Geblätter in deren Gesetzen und einer Diskussion unter ihnen: Logisch Richtig aus Sicht des PKW-Fahrers sei das tatsächliche Gewicht (a), logisch aus Sicht des kontrollierenden Polizisten das zul. GG im Fahrzeugschein, da nur das bei einer Kontrolle schnell ermittelt werden kann(b)).

              Sie waren sich aber alle nicht sicher, ich soll morgen nochmal vorbeikommen.


              Kurze Zwischenfrage @ Bullfinch :
              Wie lange hast du denn deinen FS schon?
              Bist du noch in der Probezeit?


              Bullfinch
              • Themenstarter

              Nein in der Pobezeit bin ich nicht mehr seid einem jahr raus


              Zitat:

              Nein in der Pobezeit bin ich nicht mehr seid einem jahr raus


              Dann kann es "allerhöchstens" sein, das du einen Monat zu Fuß gehen musst!
              Die Punkte und das Bußgeld wirst du auf jeden Fall bekommen!


              Zitat:
              man darf doch mit hänger nur 3500 kg fahren ode rnicht?
              also mit den normalen b führerschein
              so habe ich es zumindest gelernt
              b führerschein nicht mehr wie 3500 kg ob mit oder ohne anhänger


              heißt für mich wenn ich ans max.will darf mein auto eine zul.ges.masse von 2750 kg haben
              oder sehe ich da nun wa skomplett falsch?

              man ist da salles verwirrent hier


              Nein, das siehst du genau richtig!
              Egal, ob Anhänger oder nicht, mit FS B darfst du max. 3,5 Tonnen haben!


              Zitat:
              Anhängerführerschein
              Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ist ein eigener Anhängerführerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.


              Heißt auf Deutsch!
              Klasse B: Anhänger nur bis 750Kg Gesamtmasse!
              Ausnahme: Wohnwagen und Sportanhänger , wenn Gesamtmasse mit Anhänger nicht über 3,5 Tonnen und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt


              Da muss man genau lesen

              Da steht "vor allem"... bedeutet also nicht nur die.

              Ausserdem ist DAS NICHT der Gesetzestext. In dem steht gar nichts von Wohnwagen oder Sportanhängern.


              Hatte das selbe! Verfahren wurde eingestellt! Kosten Laut Rechtsanwalt höstens 25€ weil es nicht so zu werten ist wie fahren ohne Führerschein eines PkW!


              Zitat:

              Wohnwagen und Sportanhänger


              Das stimmt nicht. Im Gesetz steht nichts von Wohnwagen oder Sportanhängern...

              Du kannst fahren was du willst, insofern die o.g. Voraussetzungen eingehalten werden. Ob es nun ein Wohnwagen, ein Bulli oder auch ein Van ist, kann man sich quasi aussuchen.

              Gruß


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