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Ebayproblem

Max1979
  • Themenstarter

Nabend zusammen.

Habe bei Ebay einen top gepflegten VW Bora aus 1. Hand mit 35tkm verkauft. Keine Kratzer, keine Beulen wie neu halt. Der Höchstbietende wollte den heute abholen. Nun kommt er mit Fragen an und versucht den Preis zu drücken. Obwohl ich ausdrücklich in der Auktion um vorherige Besichtigung hingewiesen habe, er 7 tage zeit hatte Fragen zu stellen etc und ich auch keine Nachverhandlungen zulasse. Mit dem Kauf hat er alles akzeptiert und nun sowas. Ich habe ihm nun klar gemacht das es nicht mein Problem sein kann wenn er nun kalte Füße bekommt oder das Geld nicht hat. Er ist einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen mit dem er auch alle Bedingungen der Auktion akzeptiert hat. Nun habe ich den Fall erstmal Ebay gemeldet aber ich bin am überlegen ob ich nicht gleich den Anwalt einschalte, da ich solche Aktionen zur genüge hatte und ich langsam den Rand voll habe. Oder was würdet ihr machen? Das Angebot an den Unterlegenen Bieter kann ich wohl knicken da die Auktion schon eine Woche her ist. Ist es übertrieben den Anwalt einzuschalten?


Danke und Gruß



Abend.

Würde den Anwalt einschalten und dem alle unterlagen die du ausdrucken kannst übergeben.

kai


servus....
kenn dein Problem nur zu gut...ich denke mal nen anwalt einzuschalten bringt dir nicht viel...hab das auch schon mal gemacht nur wenn jemand schon kein geld hat um das Auto zu kaufen wird das auch sicher nicht der fall sein wenn es vor Gericht gehen sollte und du sitzt nachher noch auf deinen anwaltskosten...denn ich glaube nicht das sowas ne Rechtschutzversicherung übernimmt...

also wieviel wollte er denn jetzt noch runter?wenns nicht soviel is kann man ja vielleicht noch drauf eingehen oder nen kompromiss finden z.B. gehst du dann nen bestimmten Betrag runter baust aber dafür z.B. die anlage aus wenn vorhanden oder so... ansonsten ebay melden und je nachdem die auktion abbrechen und wieder reinsetzen aber dann den Typen von der auktion ausschließen...

P.S. wenn du ne Rechtsschutz hast dann auf jedenfall vorher nachfragen ob die das übernehmen...
bei mir ging es nämlich so das mein anwalt mir vorher gesagt hat das kostet ca 600€ +- 100€ anwaltskosten und als ich dann meine Kohle von dem typ bekam das waren damals 2890€ kam die Rechnung meines anwalts über 1400 euro...diesen Fehler mache ich auch nie wieder...dann lieber ein paar nette Ostblockbewohner mal klingeln lassen dann kannst de sehen wie schnell und korrekt alles abläuft



gelöschtes Mitglied

    rechtsschutz anrufen ob die das übernehmen (wenn überhaupt vorhanden) und dann ab zum anwalt. man bietet nicht, wenn man das geld nicht hat. so einfach ist das.
    und wenn dann doch einer so dumm is und ohne geld bietet dann muss er dafür auch zur rechenschaft gezogen werden und seine gerechte strafe zahlen.

    mindestens die auktionskosten etc. kannst du von ihm fordern


    Max1979
    • Themenstarter

    Er will nun 500 Euro runter. Ausbauen kannst da nichts da das Fahrzeug von der verstorbenen Oma ist und demnach ist der Bora original wie er aus dem Werk bestellt und ausgeliefert wurde. Das Fahrzeug ist einfach nur top gepflegt und ging auch erst kürzlich so durch den TÜV.

    @ Cash: So sehe ich das auch. Hab langsam die Nase voll von solchen Spaßbietern. Die Kosten bei Ebay sind ja auch nicht von Pappe.


    Zitat:

    mindestens die auktionskosten etc. kannst du von ihm fordern


    dann kann man auch einfach die auktion abbrechen und man bekommt die Auktionskosten und Gebühren auch wieder erstattet nur man muss dann nicht Jahre warten bis was Richterlich entschieden ist...Die Juristen sind ja nicht die schnellsten...und meistens ist es halt so das solche typen eh nix auf dem Lappen haben und was will man von so Deppen erwarten....die Zahlen eh nie


    Zitat:

    Er will nun 500 Euro runter.

    OK 500 euros sind dich schon etwas...das würd ich dann auch nicht machen...aber wie gesagt ruf doch mal bei ebay an und erklär denen das die sagen dir wie du die Auktion abbrechen kannst und dei Geld wieder bekommst und der Typ wird dann von Ebay gesperrt


    Max1979
    • Themenstarter

    Ich denke der hat eh schon was auf dem Kerbholz, da er null Bewertungen hat. Evtl. hat der sich neu angemeldet, keine ahnung. Aber ich finde in den Preislagen sollte man sich schon sicher sein was man tut.


    gelöschtes Mitglied

      der wird sowieso nicht ausgeschlossen bei ebay. da muss man schon einige male bieten und nicht nehmen. aktion abbrechen und neu einstellen. bekommst alles geld wieder und gut.

      ich könnte auch kotzen wegen solcher leute. aber es ist nun mal so.



      Zitat:

      ich könnte auch kotzen wegen solcher leute. aber es ist nun mal so.


      Da kann ich dir nur zustimmen....Leider

      Ich bin momentan soweit das ich fast nix mehr bei ebay verkauf da sowas zu oft vorkommt...

      -hab z.b vor nem halben Jahr einen Kompletten G 40 Motor bei ebay versteigert mit allem was dazugehört und neu überholt...der ging weg für 987 euro und dann kommt dieser spinner hier an mit so zwei möchtegern Gorillas und will auf einmal nur 400 zahlen da ein Kabel von nem Stecker des Kabelbaums abgerissen war....und als ich ihm dann gesagt hab das ich höchsten 20€ runter geh wegen dem Stecker wird man auch noch blöd angemacht und bedroht von so nem Pack....


      Max1979
      • Themenstarter

      Zitat:

      und als ich ihm dann gesagt hab das ich höchsten 20€ runter geh wegen dem Stecker wird man auch noch blöd angemacht und bedroht von so nem Pack....



      Unglaublich


      ebay ist mittlerweile ein fall für sich und in 80% immer mit ärger verbunden, weiß gar nich wieviel teile ich schon gekauft und bezahlt habe und die leute es nicht für nötig hielten mir die ware zu liefern, aber wegen 10euro artikeln kann ich schlecht zum anwalt rennen. Bei verkäufen den gleichen ärger, scheinwerfer verkauft und dem käufer is nach der auktion einer in die karre gefahren... naklar doch!
      ...würde in deinem Fall so wie schon gesagt prüfen ob deine rechtsschutz, wenn du eine hast den fall übernimmt, musst allerdings auch damit rechnen der der spass ein paar monate evtl auch ein jahr dauern kann, und du so lange keine knete siehst und den bora nich verkaufen kannst!
      Würde eher dazu raten die Transaktion bei ebay rückgängig zu machen und du verkaufst den wagen lieber über zeitungsinserate oder mobile / autoscout gegen cash bei besichtigung! Viel Glück!


      SWISSliner
      • polotreff.de Team
      SWISSliner's Polo 6N2

      Wenn - und davon ist gemäss Deinen Ausführungen ja auszugehen - die Nutzungsbedingungen der Angebotsplattform (hier eBay) sowie Deine individuellen Vertragsbedingungen gehörig publiziert wurden und demnach als bekannt vorausgesetzt werden konnten, so hat der Höchstbietende mit seinem Angebot unbestrittenerweise eine ausdrückliche Willenserklärung zur Begründung eines kaufvertraglichen Rechtsverhältnisses abgegeben. Da der Käufer offensichtlich nicht (mehr) gewillt ist, den Kaufvertrag zu den gegebenen Bedingungen abzuwickeln, wird er wohl dazu geneigt sein Erklärungs- oder Motivirrtümer für seinen Willensmangel geltend zu machen. In einem solchen Fall auf den Erfüllungszwang zu pochen und allenfalls sogar gerichtlich ein Leistungsurteil zu erstreiten, halte ich ebenfalls für wenig zweckmässig, ausser natürlich der Verkaufspreis rechtfertigt diesen Weg, bspw. wenn Du davon ausgehen musst, dass Du nicht mehr den gleichen Endwert erzielen kannst bei einer erneuten Inserierung. Wie Du dies beurteilst, liegt natürlich bei Dir. Letztlich würde auch ich Dir zum Rücktritt und Ersatz des negativen Vertragsinteresses raten, damit Du wirtschaftlich letztlich so gestellt wirst, als ob Du nie in ein Vertragsverhandlungsverhältnis getreten wärst. Dies umfasst natürlich auch, dass Du seitens des Käufers für allfällige Inseratgebühren entschädigt wirst. Dass Du nun erst mal eBay kontaktiert hast, ist schon richtig. Sind die Verantwortlichen zu einer pragmatischen Lösung bereit, indem sie bspw. einer Rückabwicklung der getätigten Inserat-Transaktionen zustimmen und auf die Gebührenerhebung verzichten, dann hast Du Dir einigen Ärger erspart. Dann liegt es nämlich bei eBay, wie sie mit dem säumigen Käufer verfahren wollen. Eine anwaltliche Verbeiständung würde ich erst dann empfehlen, wenn sich abzeichnet, dass keine gütliche Einigung gefunden werden kann. Allerdings kannst Du Deinem Anliegen auch entsprechend Nachdruck verleihen, indem Du dem Käufer in geeigneter Form zumindest in Aussicht stellst, dass Du nötigenfalls einen Anwalt mit der Rechtssache befassen wirst.


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