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Werks Rad-/Reifenzulassungen 6N1, 6N2

Werks Rad-/Reifenzulassungen beim 6N1 und 6N2 die ohne weiteres auf Stahlfelgen oder Originalen VW Felgen bedenkenlos gefahren werden können.

Für Typ-Genehmigungs-Nummer: e1*96/79*0069*00 bis e1*96/79*0069*05

Für Typ-Genehmigungs-Nummer: e1*98/14*0069*06

Diese Nummer ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter " K " zu finden.


155/70 R 13 75 S auf einer 4,5 J x 13 ET 35 Felge (Schneeketten Betrieb ist Erlaubt)

(An Fzg. mit 44kW ab Modelljahr 1999 sind die Reifen nicht mehr Zulässig!)



175/65 R 13 80 S auf einer 5,5 J x 13 ET 43 Felge (Schneeketten Betrieb ist Erlaubt)

185/55 R 14 79 S auf einer 6 J x 14 ET 43 Felge (Schneeketten Betrieb ist nicht Erlaubt)

195/45 R 15 78 S auf einer 6 J x 15 ET 43 und 45 Felge (Schneeketten Betrieb ist nicht Erlaubt)

(Die Reifen 185/55 R 14 oder 195/45 R 15  sind nur an Fzg. mit Servolenkung möglich.)


185/55 R 14 78H auf einer 6 J x 14 ET 43 Felge (Schneeketten Betrieb ist Erlaubt)

195/45 R 15 78H auf einer 6 J x 15 ET 43 und 45 Felge  (Schneeketten Betrieb ist nicht Erlaubt)


Alle Geschwindigkeitsindexe S und H sind nur Mindestanforderungen und können durch die Geschwindigkeitsindexe T (nur bei S) und H, V, W, ZR, Y ersetzt werden.

Geschwindigkeitsindexe die unter den Mindestanforderungen liegen müssen mit einem Geschwindigkeitsaufkleber am Armaturenbrett gekennzeichnet sein und immer Mitgeführt werden, da dieser TÜV relevant ist und sogar bei nicht Mitführen zu Punkten in Flensburg führen kann.

Alle Lastindexe 75, 78, 79, 80 sind ebenfalls nur Mindestanforderungen und können durch höhere ersetzt werden, jedoch nicht unterschritten werden.