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RAL 6038 Leuchtgrün

2f g40
  • Themenstarter
2f g40's Polo 2F

Ich will mir jetzt im Winter meine Felgen eventuell in RAL 6038 Leuchtgrün pulvern lassen. Meine Frage ist aber nun ist das denn erlaubt?

Die Sufu hat da gar nichts ausgespuckt und bei Google kam ständig nur das Feuerwehrrot und Fluoreszierende Lacke zum Gespräch. Ist das das wo ich haben will auch einer?



gelöschtes Mitglied

    kannste Pulvern wie de willst.

    RAL 6038 Leuchtgrün Verwendung in der Schifffahrt zur Verkehrssicherung (Schifffahrtszeichen).


    Schauen wir uns mal an was die Farbenhersteller so schreiben:

    Zitat:

    Tagesleuchtfarben an Fahrzeugen sind nach der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig.


    Zitat:
    Tagesleuchtfarbe zum Lackieren von Fahrzeugteilen, auch an Motorrädern und Fahrrädern, motorisierten Bierkisten etc. (In Deutschland nur bedingt an Kraftfahrzeugen einsetzbar, StVZO beachten!)


    Zitat:
    Tagesleuchtfarben an Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, sind genehmigungspflichtig !


    Zitat:
    Zuerst sollten Sie beachten, dass eine Fahrzeuglackierung laut Strassenverkehrsordnung mit Tagesleuchtfarben genehmigungspflichtig ist.


    Zitat:
    Tagesleuchtfarben sind nach der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig.



    2f g40
    • Themenstarter
    2f g40's Polo 2F

    Heißt auf gut Deutsch zum Tüv fahren und fragen?


    So siehts aus.
    Denn diese Zusätze stehen bei allen welche Tagesleuchtfarben für den Einsatz im Straßenverkehr verkaufen.
    Somit wird das schon seine Gründe haben


    gelöschtes Mitglied

      also bei mir in der nähe fährt n BMW mit der Farbe auf den Felgen und der sagt er hätte keine probleme damit, er hat die Felgen gepulvert und ist danach zum TÜV und hat die eingetragen bekommen ohne das der TÜV was dazu gesagt hatte.


      Zitat:

      also bei mir in der nähe fährt n BMW mit der Farbe au den Felgen und der sagt er hätte keine probleme damit, hat die Felgen gepulvert und ist danach zum TÜV und hat die eingetragen bekommen ohne das der TÜV was dazu gesagt hatte.


      Es gibt immer einen Unterschied ob ich normales Giftgrün bzw. Richtung Neongrün verwende oder eben eine Tagsleuchtfarbe welche wichtige Signalfarben sind und auf eine Gefahr hindeuten.

      Des Weiteren habe ich nicht gesagt es sei verboten/erlaubt oder TÜV und Polizei werden sich zwingend beschweren oder jeden erwischen.
      Ich habe lediglich auf die Hinweise der Farbenhersteller verwiesen, welche wohl nicht ohne Grund angegeben werden.
      Auf Grund von diesem Umstand würde ich mich direkt bei den Institutionen informieren und nicht auf reine Aussagen sonstiger Vertrauen.


      Ich hatte richtig leuchtgrün auf meinem focus. Und die Polizei hat mich angehalten und mir ne Mängel Karte gegeben da auch der TÜV in RPL sagt das leucht Farben in der stvo nicht erlaubt sind..
      LG


      Hmmm.. Mich dünkt nur der Unterschied zwischen "Wagen" und "Felgen"... Signal- bzw. Leuchtfarben dürfen zu einem Gewissen Anteil am Wagen lackiert werden. Wober eben das Signalrot durch Feuerwehr und Notarzt ganz schwierig sind. Aber bei Grün würd ich mir weniger Gedanken darüber machen. Meine Motorradfelgen sind auch in nem leuchtenden Grün lackiert, da hat's auch noch keine Sau interessiert. Nicht mal den TÜV.



      Zitat:

      Mich dünkt nur der Unterschied zwischen "Wagen" und "Felgen"

      Siehe dazu mein zweites Zitat.
      Es kommt nicht darauf an ob ich nun nur meine Felgen, einen Streifen, die Motorhaube oder das ganze Auto (auch Motorrad, Anhänger etc.) damit lackiere.


      Ral 6039 ist eine Tagesleuchtfarbe !

      Ich habe mich zu dem Thema gerade mal durchs Internet geforstet.
      Folgendes Ergebinis:

      Tagesleuchtfarbe unterliegt der Genehmigungspflicht des § 49a StVO.
      Den Paragraph gibts hier:
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

    • Selbst bei Einsatzfahrzeugen etc. muss eine Sondergenehmigung vorhanden sein und die Farbe eingetragen werden.
      Stichwort ist retroreflektierende Lackierung. Zu diesen Farben gehören auch Tagesleuchtfarben welche mit lichttechnischen Einrichtungen gleichzusetzen sind, wie zum Beispiel Katzenaugen.
      Grund hierfür ist: "Tagesleuchtfarbe enthält Pigmente, die das natürliche oder künstliche UV-Licht in der Rückstrahlung verstärken"

      Und nochmals:
      Natürlich darf man Fahrzeugteile auch in grellen Farben oder gar welche die im Allgemeinen als "leuchtende" Farben verstanden werden lackieren.
      Sie darf aber nicht genannte Pigmente besitzen.

      Abschließend:
      Der Gesetzgeber verbietet definitiv den Einsatz von Tagesleuchtfarbe an zivilen Farzeugen (bei Einsatzfahrzeugen usw. nur mit gesonderter Genehmigung)!


    • 2f g40
      • Themenstarter
      2f g40's Polo 2F

      Hab mich die Woche mal mit meinem Tüvler unterhalten und ein OK bekommen er hat gemeint es handelt sich ja nicht um das Fahrzeug selber sondern nur um die Felgen.

      Hab mir jetzt zum testen mal die Farbe in ner Dose bestellt um zu sehen wie des in Real ausschaut.


      Dann lass dir das Ganze schriftlich von dem Prüfer geben.
      Bzw. lass es dir von dem eintragen, dass du Tagesleuchtfarbe an deinem Wagen fahren darfst.

      Dann haste immerhin bessere Chancen wenn dich der Trachtenverein anhält. Was nicht heißt, dass die dir nicht trotzdem Probleme machen könne
      Aber das denke ich, ist dir ja bewusst.....

      Mir wäre das Risiko zu groß. Würde einfach normales Giftgrün nehmen, dass nun nicht wirklich viel anders aussieht.....


      2f g40
      • Themenstarter
      2f g40's Polo 2F

      Es gibt aber von den RAL Farben nur das Grün die anderen sind viiiiel dunkler.


      2f g40
      • Themenstarter
      2f g40's Polo 2F

      Zitat:

      Dann lass dir das Ganze schriftlich von dem Prüfer geben.
      Bzw. lass es dir von dem eintragen, dass du Tagesleuchtfarbe an deinem Wagen fahren darfst.


      Ja will das auch eingetragen bekommen. Es ist ja keine Leuchtfarbe, die heißt ja nur so.


      Die Farbeis das was am geringsten amn dem Auddoo auffällt


      Zitat:

      Es ist ja keine Leuchtfarbe, die heißt ja nur so.

      Na das hättest ja dazu sagen müssen, dass du nicht genau die nimmst um die es ging.
      Dann ists ja lockerer

      Zitat:
      Die Farbeis das was am geringsten amn dem Auddoo auffällt

      Hmm ja stimmt. Da ist ja auch noch der Fahrer..... Aber den trägt dir keiner ein.....


      2f g40
      • Themenstarter
      2f g40's Polo 2F

      Zitat:

      Na das hättest ja dazu sagen müssen, dass du nicht genau die nimmst um die es ging.


      Es geht schon um die Farbe ist aber meines Wissens ist das keine Leuchtfarbe.




      Naja dann ist doch gut
      Habe die Ral-Nummer eben nur als Leuchtfarbe gefunden, wusste nicht dass es genau die gleiche wohl auch als "normale" gibt....


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