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Anhang ID 185255 - Typgenehmigung.jpgTypgenehmigung.jpg
Wenn an einem Fzg., wie in diesem Fall, ein Auspuff angebracht wird, der nicht original werksseitig verbaut wurde (z.B. Sportauspuff), so solltest du [b]trotz EG-Erlaubnis die beiliegende EG-Bescheinigung mitführen und bei Polizeikontrollen vorlegen können. [/b] Bei bauartlichen Veränderungen am Fzg. ist der Fahrer verpflichtet (Brinkschuld) den zuständigen Kontrollbehörden zu beweisen, dass das Teil (Sportauspuff) den EG-Richtlinien entspricht. Die EG-Genehmigung schließt nur aus, dass eine spezielle Abnahme und Eintragung durch den TÜV...../Straßenverkehrsbehörde nicht notwendig ist. Wenn du also Pech hast, bekommst du der bei Kontrolle von der Polizei eine Mängelkarte ausgehändigt mit der Aufforderung, einen Nachweis zu erbringen, ob der Auspuff für dein Fzg. genehmigt ist. Das geschieht dann durch Vorlage der EG- Bescheinigung oder Überprüfung durvch den TÜV...... Also könnte das alles nur Zeit, Unkosten und Ärger bedeuten. Hier mal hinweisende Artikel (Auszug) darüber.

Dieses Bild wurde am 15.10.2014 von rüd44 hochgeladen.