Zitat:
Vorne 20cm hinten 30cm!

Hattest doch recht
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Wegen dieser Kack 20cm durfte ich mein Kennzeichen NEU anbringen..daher wusst ich das noch so genau! ![]()
kann sich ja jeder mal irren, aber jetzt stellt sich die Frage wie ich auf 150mm gekommen bin und jetzt zerbrech ich mir denn Kopf was das sein Könnte
Nebelscheinwerfer evtl.?
...oder du hast was anderes gemessen!

Isch habe garkein Nebelschein ![]()
Und gemessen hab ich das auch nicht , weil mein Kennzeichen hängt auf 30cm