Zitat:
metallteile 8 cm plastik teiel 7 cm
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2. [...
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben ebenda Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
Moin die StvZo wird es in der Art aber nicht mehr geben....
einfach mal das hier lesen dann wisst ihr was ich meine
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LG Carsten
Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat
Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei
von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie
etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den
7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr
ich habe doch nun schon 2 mal geschrieben das ich die eintragen will,
wieso sagen jetzt wieder welche das es nicht muss.
zur info jedes in der bauart veränderte teil muss eingetragen werden.
1. die lippe gehört an den golf und net an den polo.
2. die ist gekürzt (also verändert)
ja ja mach was du denkst lass es eintragen werde mal noch schnell mein lenkrad eintragen lassen weil ich es mit nicht originalen vw leder beziehen lassen habe und meinen originalen dachkantenspoiler der für nen golf 3 vorgesehen ist der ab erschon seit mindestens 8 jahren dran ist...
Du bist mir n schrauber...
Zitat:
Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat
Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei
von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie
etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den
7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr