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gecleante styling mit golf 4 lippe

gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    metallteile 8 cm plastik teiel 7 cm


    7cm bei Formelastischen bauteilen und 9cm bei Karosserieteilen.
    Allerdings ist DIES nur ein richtwert und kein muss !
    Viele TÜV'er und die Grünen pochen darauf, aber weise sie bitte auf
    §30 StVZO hin!

    Hab ich mal aus Wikipedia Kopiert, da ich zu faul war zu schreiben

    Zitat:
    In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

    (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
    1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
    2. [...

  • (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
    Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
    Von dieser Regelung bleiben ebenda Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.



  • Diese Maße musst du einhalten:

    Zitat:

    • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
    • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
    • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
    • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
    • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
    • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
    • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
    • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
    • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
    • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
    • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
    • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO


    Is ja net bös gemeint, soll einfach ne kleine Hilfe sein....!



    Moin die StvZo wird es in der Art aber nicht mehr geben....
    einfach mal das hier lesen dann wisst ihr was ich meine
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • LG Carsten


  • gelöschtes Mitglied

      Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat


      Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei

      von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie

      etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den

      7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr



      dermarc
      • Themenstarter

      ich habe doch nun schon 2 mal geschrieben das ich die eintragen will,

      wieso sagen jetzt wieder welche das es nicht muss.
      zur info jedes in der bauart veränderte teil muss eingetragen werden.

      1. die lippe gehört an den golf und net an den polo.
      2. die ist gekürzt (also verändert)


      gelöschtes Mitglied

        ja ja mach was du denkst lass es eintragen werde mal noch schnell mein lenkrad eintragen lassen weil ich es mit nicht originalen vw leder beziehen lassen habe und meinen originalen dachkantenspoiler der für nen golf 3 vorgesehen ist der ab erschon seit mindestens 8 jahren dran ist...


        Du bist mir n schrauber...


        Zitat:

        Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat


        Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei

        von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie

        etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den

        7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr




        nach deiner äßerung kann sich ja dann jeder teile ans auto bauen wie er will, hauptsache von vw?

        also könnte er sich auch ne lippe dran hauen, sie muss schließlich von vw sein, die 20cm höhe hat, er aber dann auf dem boden schleift damit...

        aber er muss sie laut dir nicht eintrage...mag sein das es nicht eingetragen werden muss, aber dann nur wenn auch das auto nicht tiefergelegt ist! aber bei tiefergelegten fahrzeugen muss du die schon eintragen, sonst würde sich ja keiner mehr ne lippe kaufen von ahnderen herstellern sondern einfach zB. eine von Vw nehmen..

        wenn er sie aber zB. an autp schweißte etc. ist das auch wieder was anderes! lass ihn zum tüv fahren und fragen! dann wissen wir ebscheid! also themenöffner: fahr zum tüv, frag nach und gib uns bescheid!


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