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Tagesfahrleuchten in der nacht zugelassen ?

Ich mein ich will die ja nicht unbedingt oder muss man die irgentwann habe... weil die neuen Audis und so haben das ja alle.



ne die musst du denk ichnicht haben
weil wenn das fahren mit licht am tag vorgeschrieben wird
dann kannst du auch einfach mit abblendlicht rumfahren
also braucht ma des net
sin nur spielerreien womit sich manche leute geld verdienen


Phil89
  • Themenstarter

es ist aber eig auch damit getan einfach sie am standlicht anzuschließen oder ?

weil nachts seh ich miten standlicht eh nichts



grad eben wurde gesagt das man nachts sie nicht anhaben döff
wenn du sie am standlicht anschliest leuchten sie ja wenn das abbelndlicht an ist

man man man

wer lesen kann ist klar im vorteil


Mal so zur Info:
1. Das anbauen mehrerer TFL (DRL) ist VERBOTEN
§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein(...) Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.

Nebelscheiwerfer entsprechen hierbei auch TFL.
Auch die Anbaumaße von neblern zählen für TFL, also min. 300mm hoch vom Boden und max. 400mm von der Außenkante entfernt.
Desweiteren MÜSSEN TFL beim Einschalten des STANDLICHTES erlöschen (also auch bei Abblendlicht).
Ebenfalls ist bei einer Nachrüstung ein Schalter einzubauen welcher es ermöglicht die TFL manuell abzuschalten.
mfG


300mm überm Boden und 400mm von der Außenkante
Das gilt vielleicht fürs Abblendlicht, aber nicht für Nebler
Meine original Nebler sind vielleicht max. 200mm überm Boden und 100mm von der Außenlinie vom Fahrzeug. Nebler sollen vor allem unterm Nebel durch außleuchten
Drum bau ich meine BMW-Nebler gaaaanz unten und gaaaanz außen rein
Und wenn du sagst es gilt Nebler=Tagfahrleuchten dürfts mit Tfl nicht anders sein...


Phil89
  • Themenstarter

ich finde das gesetzt sehr rätselhaft weil doch immer groß geredet wird .

tfl bringt eine zusätzliche sicherheit im straßenverkehr.

hab sogar gehört das tfl ab 2011 pflicht werden sollen .

und dann darf man sie nachts nicht anhaben sehr rätselhaft aber gut was will man machen


nachts im DUNNKELN hast du doch normales licht oder? xD

und tagsüber nich nä xD dafür sind die ja gedacht ^^


Phil89
  • Themenstarter

ja gut aber wäre es vllt nachts nicht ein doppelter schutz ?

denn ich finde nicht das dich tagesfahrleuchten blenden

gut darüber lässt sich jetzt tagelang diskutieren

gesetz ist nunmal gesetz

muss wohl ein eigener schalter integriert werden



* Montageort : Fahrzeugfront
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe und adaptives Tagfahrlicht).
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
@ericsson:
MAXIMAL 400mm von Außenkante und bei der Höhe sind es doch nur 25 cm aber alles was drunter liegt entpricht NICHT der StVZO.


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