was anscheinedn ncoh keiner genannt hat.
wenn man die zierleisten abnimmt kann es schon mal vorkommen das man den klarlack mit abzieht zB. d.h. es kann sein das du dich dabei etwas doof angestellt hast oder einfach nur pech hattest und etwas klarlack etc mit abgezoegn ahst weil vllt mit nem heißluftföhn gearbeitet oder was auch immer. das kann schon mal vorkommen.
zum thema unfallfrei etc.
wenn du bei nem händler ein fzg kaufst wo die halbe seite aus optischen gründen lackiert worden ist, muss dieser es dir net sagen, kann aber. dies muss aber im kaufvertarg oder sonst irgendwo nicht hinterlegt werden, da es sich um eine art schönheitsreperatur gehandelt hat. anders wäre es wenn der schaden durch einen unfall passiert wäre wie zB bereits genannt größere bauteile gewechselt worden sind oder geschwei´ßt wurde etc.
sonst wäre das ganze zeimlich sinnfrei wenn mir jmd nen spiegel abfährt sonst nix ist ja auch ein schaden durch, weit hergeholt,. einen unfall passiert. aber das muss ja nicht gleich heißen unfallfahrzeug.
da du ja eh noch garantie so wie ich des nun verstanden habe, auf dem fzg hast würde ich das schnellstmöglcih klären, oder zum adac einen vertrauenscheck machen lassen (kostz ca. 60 euro) und dann weißt du was war. und auch die werden dir sagen, auch wenn das halbe fzg lackiert worden ist, aber keine auffälligen beschädigungen die durch einen unfall hervorgerufen werden da sind, das es sich um ein fzg handelt das sicherlich lackiert worden ist, aber immernoch unfallfrei ist.
weiß ich so genau weil wir letzetns mit dem wagen vom kumpel da waren, welchen er sich holen wollt, wo die halbe seite gelackt worden ist.
grüße
Was googel? Dann hätte ich nen Link eingestellt, das ist von meinem Anwalt, da ich meinen 9N ja vor langer zeit verkauft habe, genau dabei kam die Frage nämlich auf..
Davon abgesehen war nicht die Frage nach zerkratzen sondern der Threattitel sagt einwandfrei Unfallwagen aus.. daraufhin habe ich die Frage des Themenerstellers beantwortet.. Fakt ist , das Ursprüngliche Beschädigungen beim Verkauf aufgeführt werden müssen, da ansonsten der Vrtrag nicht mehr der Verkauften Ware enspricht.. was alles unter Vertragsbruch / -verzug fällt kann man ja mal selbst im BGB nachlesen..ich kann das BGB jedenfalls nicht mehr sehen..
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da du ja eh noch garantie so wie ich des nun verstanden habe, auf dem fzg hast würde ich das schnellstmöglcih klären,
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Davon abgesehen war nicht die Frage nach zerkratzen sondern der Threattitel sagt einwandfrei Unfallwagen aus.. daraufhin habe ich die Frage des Themenerstellers
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nun stellt sich de frage: wie bekommeich raus, ob es ein Unfallwagen war oder nur ein Kratzer der überlackiert wurde?