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lippe für 2f

Zitat:

achso, und das mit den 10 cm stimmt auhc nicht!
es gint in der stvo nirgends einen paragraohen, der die mindestbodenfreiheit, eines kfzs bestimmt!
ein kfz darf nur nicht zur last oder zur gefährdung für den straßenverkehr werden!

wollte ich noch gesgat haben!


Gibt ne Richtlinie die sagt das man problemlos über ein 8cm hohes Hindernis fahren sollte!

Nicht Gesetz,Richtlinie!



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ne richtlinie, aber eben kein gesetz!
also können einem die grünen garnix, wenn mann nur 2cm bodenfreiheit hat!


guck mal in dein fahrwerks Gutachten rein, was dort drinsteht. Mindestbodnenfreiheit an beweglichen teilen 8cm !



Das bedeutet? Ich wollte mir die Lippe auch schon zulegen. Aber wenn ich da so Ärger bekommen kann werd ich es doch lassen.


ich hab eine vom 6n drunter,bei ner 60/40 tieferlegung reicht es zum schnee schieben


Ich habe die Lippe auch dran bin einfach zum TÜV gefahren und habe sie eintragen lassen ung gut


also ich war mit meiner lippe beim tüvi und der hat gemeint des geht NUR mit eintragung
40€ weils n vw teil ist. wenns keins wär dann 70 über den allseits bekannten §21.

was meint ihr... kann ich damit zu nem andern tüvi gehn und den fragen, bis ich einen erwisch, der sagt dass ich des nich brauch, oder reicht ne ubb vom freundlichen, welche ich immer mitführ? hab in dem punkt 0 ahnung


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