dann ist so weit das betrifft auch alles klar.
muss ich das getriebe eintragen lassen? fällt ja "eigentlich" nicht auf ich weiss. aber bei mir im schein steht 5 gang getriebe und damit ist doch gemeint: 4 gänge vorwärts und einer rückwärts, oder nicht?
getriebe ist völlig egal, da getriebe auch heute noch unterschiedlich sind bei gleichen motoren, man kann sich 5 oder 6gang aussuchen, etc..
brauchst du das nicht eintragen, ist auch nirgendwo im fahrzeugschein vermerkt was für ein getriebe du hast.
eben doch!
bei mir steht im feld wo die ganzen eintragungen rein kommen an erster stelle "m. mech. 5 Gang Getriebe"
deshalb frage ich.
Wie ich schon schrieb, da es als Sonderausstattung auch immer 5-Gang Getriebe mit Aufpreis gab, mußt Du da nicht's nachträglich Eintragen lassen!
Dann hätten sie damals auch einheitliche Fahrzeugscheine ausgeben müssen, wo die Getriebe vermerkt sein "mussten", aber wie Du selber feststellt, gibt es sehr wenige "wie Dich", die es noch drin zu stehen haben und viele "schätze mal so 85%", die es nicht in den papieren vermerkt haben, also kann Dir auch niemand einen Strick draus drehen, da es ja nicht "einheitlich" ist, worauf der TÜV doch immer so gerne rumreitet! ![]()
Also ran dat Dingen und gut ist's (interessiert wirklich keine S.A.U.)! ![]()
Gruß
Der Sisko
hab auch eine Exel-Tabelle, da kann man den Reifenumfang eingeben und sich für das jeweilige Getriebe die Geschwindigkeiten für jeden Gang und jede Drehzahl ausrechnen ![]()
dann schick mir die mal per email. hört sich gut an das ding.
dazu brauch ich auch mal deine Email...
so die wahl ist nun auf das 8N gefallen. habe es jetzt hier liegen. neue kuppöung ist bestellt und soll am donnerstag da sein. das heist am weekend wird geschraubt!
ich danke alles beteiligten für die unterstützung und die wissenswerten antworten.