vw teilemarkt

rechtliche frage

Grundsätzlich hast du alles richtig gemacht.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Umtausch oder Geld Rückzahlung, da die Haftung von dir in der Auktion ausgeschlossen wurde.

Allerdings müsstest du nochmal an deiner Wortwahl arbeiten...
Das kann man auch "gewählter" ausdrücken.

Gruß



Macc_Avenger
  • Themenstarter
Macc_Avenger's Polo 2F

naja von ihm kam ey atze das ding läuft nicht ... wat machen wa da? hab das prüfen lassen is futsch..

also dafgegen ist meine artikulation doch ok^^


...Ich hätte dem nur zurückgeschrieben, ob er sich sicher ist die Artikelbeschreibung richtig gelesen zu haben

...ist wie wenn ich ein Auto, das als Bastelobjekt verkauft wird aufkaufe und hinter jammere weil das Teil nicht fährt





Ja die Wortwahl des Käufer ist auch nicht gerade besser.
Leute gibts...

Wenn die schon so schreiben, weiß man doch sofort, dass da irgendwelche *beep* hinter stecken, die dumm wie ein Scheunentor sind...

Man schießt sich doch ein Eigentor, mit solchen Formulierungen.

Naja...

Gruß


Antworten erstellen

Ähnliche Themen