Zitat:
ich bins doch der Riddick stichwort Kalender ^^
ja das musst du doch im urin haben das ich das bin :P
ach ja genau da war ja noch was mit essen gehen xDDDD 
nene war ma gelöscht is aber ne andere geschichte die ich nich so öffentlich schreiben mag.
kalender "freuFreu"
ja ich werd die tage ma dahin fahren ... hoffe nicht das die da son drama machen
ich würde dich eiskalt nach hause schicken und dir hausverbot erteilen
probier es einfach mal...ich glaub wohl denen brennt der hut..diese taschenlampen scheiße haben se bei meiner frau ihrem alten g auch abgezogen in NRW da oben...wenn die langeweile haben, is irgendwie mit dem schnittlauch nix anzufangen..die drehen dann durch..
Ja des schöne problem mit den grünen also feste teile am auto wie achse usw. 11cm und teile die nachgeben wie motorverkleidungen 8cm.
Also.. zum einen, der Anwalt wird hier nichts weiteres bringen.. weil..
Klar ist die Eintragung wahrscheinlich nach §21 erfolgt, jedoch ist für die Eintragung das VdTÜV-Merkblatt 751 bindend, dies schreibt eine max Eintragungsfähigkeit von 8cm fester Teile und 7,5cm auf Formteile vor.. ist dies nicht eingehalten oder geprüft worden (die magischen 8cm Rahmen oder Klötze beim TÜV) ist die Eintragung so nicht ganz Form korrekt. Darüber hinaus sind Beamte in blau durchaus berechtigt nach eigenem Ermessen die fahrtüchtigkeit des fahrzeugs fest zu stellen, diese muss aber im weiteren verfahren unabhängig geprüft werden. Natürlich bietet hier die StvO einige schlupfwinkel, die aber durch hintertürchen wiederum geschützt sind.. Im klartext ist wie schon erwähnt nur die max tiefe der Lichtaustrittskante bei Fahrzeugen nach Bj. 1988 binden.
Aber wenn deine Lippe sowieso nicht eingetragen sein sollte, würde ich ganz einfach ruhig die Strafe zahlen und gar nichts machen.. man sollte nicht Bellen, wenn man nicht in der Lage ist beissen zu können. Solange Teile verbaut sind die so nicht der richtigkeit entsprechen sollte man sich lieber freuen, das nicht mehr gefunden wurde.