es geht hier doch um n privatkauf ? wieso nu werkstatt...
Habs doch editiert
Nicht die Werkstatt hat mir das Auto verkauft, sondern eine Privatperson. Die Werkstatt sagte mir nur das diess Auto nicht Alltagstauglich ist, was mit der Privatverkäufer auch noch verschwiegen hat.
Dann handelt es sich offensichtlich um Betrug.
Die Privatperson ist verpflichtet Dich über alle Mängel in Kenntnis zu setzen, was offenbar nicht der Fall war.
Ich hoffe für Dich das Du eine Rechtsschutzversicherung hast ?!
Werde ich wohl einen Anwalt einschalten müssen, bzw vorher versuchen mit dem Verkäufer einig zu werden.
Ok-- hin oder Her, aber das man einen G40 genrell warmlaufen lassen soll, bevor man ihn grenzenlos bewegen kann sollte aber dahingehend beim kauf klar sein.. was die anderen Dinge angeht gebe ich recht. Wenn ein Unfallschaden verschwiegen wurde und du diesen Nachweisen kannst, besteht dir das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten.. Des weiteren sind in Ebay die typischen Rücktrittsausschlüsse ebenfalls nutzlos.
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Da steht drin das auch bei ausschluss der Garantie etc (sowie es bei Dir der Fall war) die Privatperson 1 Jahr Gewährleistung pflegen muss falls:
"Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte."
Quelle : siehe Link im obrigen Abschnitt
Das man einen G40 nicht sofort treten darf, war mir auch klar. Aber das man Ihn 10 min. im STAND warm laufen lassen muss bevor man überhaupt losfahren darf, da sonst der ölfilter plazt war mir nicht klar und wurde in keinster weise erwähnt.
Verschweigen von Sachmängeln = Betrug.
Im übriegen ist WARMLAUFEN lassen im STAND in Deutschland verboten!
Das kommt noch dazu ^^.....Naja gut, werd ich mal schauen was sich machen lässt. Ich bedanke mich schonmal herzlich für eure Hilfe.