Also am besten ists, wenn man vorher mal beim tüv nachfragt, was er denn sehen will... denn es hängt wie gesagt immer vom prüfer ab... und es gibt durchaus auch tüver, die diese felgen generell nichtmehr eintragen, weil entweder zu tief, zu breit oder zu unsicher...
Und wie auchschon in einigen anderen themen besprochen, muss man genaugenommen bei der rad-reifen-kombi und dem motor, den du verbaut hast, sogar nen neues abgasgutachten erstellen lassen, da die abweichung zu den reifen, die zum erstellen des abgasgutachtens zugrunde gelegt wurden, zu groß ist... (man bekommt diese kombination bei einem prüfer der sich auskennt nur mit nem aau 45ps motor eingetragen)
also am besten vorher schlau machen, was der prüfer deines vertrauens dazu sagt...
manchem prüfer reicht auch eine angleichung per versetzen der tachonadel aus. Aber wenn hier leute sagen, dass eine angleichung unnötig ist, haben sie erstens glück mitm prüfer gehabt und wenn sie das ernst meinen zweitens auchnoch keine ahnung... denn du hast bei 100sachen mit der kombi fast 10km/h abweichung, und da ist die normale abweichung des tacho`s noch nicht mit drin und dass dürfen immerhin auch 3%sein...