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Über Privat Unfallwagen als unfallfrei gekauft

Zitat:

sollte diese Frist im Rahmen des Vertragsmangels liegen, rate ich dir dich gleich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.


Allerdings sollte man da Aufpassen!
Da wenn der verkauf länger zurückliegt bist du in der Nachweisspflicht,das der Schaden auch wirklich nicht von dir, sondern vom Verkäufer stammt.
Und ganau das wird schwer sein.

Generell ist es so das jeder aktueller Kaufvertrag ein Feld über Unfall oder nicht Unfall verfügt.
Ist dieses Freigelassen oder mit Unfallwagen deklariert kann man nichts machen.
Mündliche Vereinbarungen müssen ebenfalls in Schriftform festgehalten werden.
Weil es im Streitfall Aussage gegen Aussage steht.



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Allerdings sollte man da Aufpassen!
    Da wenn der verkauf länger zurückliegt bist du in der Nachweisspflicht,das der Schaden auch wirklich nicht von dir, sondern vom Verkäufer stammt.
    Und ganau das wird schwer sein.


    Deswegen frage ich ja nach dem Zeitraum ..Ich meine die toleranz leigt bei einem 3/4 Jahr dann musst du beweisen das der Schaden im Vorfeld vorhanden war.. bis dato muss der Vorbesitzer/Verkäufer beweisen das der Schaden bei Verkauf nicht vorhanden war..


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    Wie lange ist denn der Kauf des Fahrzeuges her?


    Muss circa September 2009 gewesen sein, ich bin erst heute Nachmittag wieder zuhause und kann in den Kaufvertrag schauen.

    Wie gesagt hatte ich nen Bekannten dabei, der unteranderem als Zeuge fungieren kann. Mit nem Anwalt wollte ich erstmal warten bis ich alle Fakten zusammen habe und auch wirklich ne Chance habe etwas zu erreichen, wäre ansonsten nur rausgeschmissen Geld.


    Hab mal ein Bild von nem anderen Polo angehängt, damit man die Schadensstelle erahnen kann ...



    Polo Schaden.JPG
    Polo Schaden.JPG

    gelöschtes Mitglied

      September 2009.. hmm das könnte schwierig werden da noch etwas herauszuholen


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Joa, mein Vater hat nen Bekannten, der ist Unfallgutachter, der hat mit dem gesprochen und der Gutachter meinte bei der Größe des Schadens sei das wohl nichtmal ein Unfallschaden und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe würden die Kosten für Anwalt, Gericht usw. wohl höher sein, als die Kohle die ich bekommen könnte.

      Naja werd ich wohl mit leben und schauen, dass ich das beste draus mache.


      @ R-Line:

      Das ganze nennt sich "Beiweslastumkehr" und hat eine Frist von 6 Monaten

      LG Sascha


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Ich wollte das nochmal aufgreifen.

      Diese Woche hat sich durch Zufall herausgestellt, dass der Vorbesitzer anscheind den KAT rausgerissen und durch diverse Rohrstückchen ersetzt hat. Außerdem scheint die Vorderachse krumm zu sein ö.ä. nach 2x vermessen und akurat eingestellter Spur & Sturz stehen die Räder immer noch krumm in den Radkästen.

      Zusammen mit der angeblich leicht zu reparierenden Klima (unteranderem fehlte der Klimakühler) und dem hier angesprochenen Schaden, habe ich mir jetzt einen Anwalt gesucht und werde nächste Woche mit dem reden und gucken was man da machen kann.

      Bin momentan noch innerhalb von einem Jahr nach Kauf und hoffe wirklich, dass da noch was geht. Bin mittlerweile sowas von sauer ...


      Nun knut,

      Euch wünsch ich nochn schönes WE ich guck nu weiter NED:BRA

      Alex


      Allgemein hätte man dir die Schäden sagen müssen, sind sie jedoch im Vertrag nicht erwähnt, sprich der Wagen als unfallfrei bezeichnet worden, hast du keine Chance, denn dann bist du in der Beweispflicht, dass du keinen Unfall gebaut hast. Und das zu beweisen ist unmöglich, denn alle eventuellen Reperaturen hättest du ja auch unter der Hand machen können.

      Dasselbe Problem haben wir mit unserem neuen Astra den wir direkt von den oberen Chefs von Opel gekauft haben, bei dem ist jetzt aufgefallen, dass da einer wohl in die Seite gefahren ist und Opel sagt, wir müssen beweisen dass wir es nicht waren - A****karte.


      naja ein sachverständiger kann schon sagen wie lange der unfall mindestens her sein muss, das kann man schon herausfinden



      Zitat:

      naja ein sachverständiger kann schon sagen wie lange der unfall mindestens her sein muss, das kann man schon herausfinden


      Klar kann er das.
      Aber auch nur Ungefähr anhgand Rost verdreckung etc.

      Aber wie gesagt auch nur Ungefähr und wenn es kurz vor Verkauf war.
      Stehst du dann auch wieder da wie son Pattelkopf

      Ich drücke aber den Treadsteller dennoch die Daumen und hoffe das es klappt.

      Aber viel denke ich wird nicht kommen.
      Da sicherlich Irgendwo, ein Vermerk gekauft wie gesehen,Privatverkauf ohne garantie ,Bastlerfahrzeug etc. drinnen sein wird.


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Zitat:

      Da sicherlich Irgendwo, ein Vermerk gekauft wie gesehen,Privatverkauf ohne garantie ,Bastlerfahrzeug etc. drinnen sein wird.


      Jipp, steht drin. Der Anwalt wird jetzt erstmal schauen ob der Vertrag bestand hat und dann mal weiterschauen.

      Da sich ja jetzt noch herausgestellt hat, dass der Karren keinen Kat hat, schätze ich mal das ganze wird unter Arglistiger Täuschung oder so laufen. Ich bin mal gespannt ...


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