Zitat:
sollte diese Frist im Rahmen des Vertragsmangels liegen, rate ich dir dich gleich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.
Zitat:
Allerdings sollte man da Aufpassen!
Da wenn der verkauf länger zurückliegt bist du in der Nachweisspflicht,das der Schaden auch wirklich nicht von dir, sondern vom Verkäufer stammt.
Und ganau das wird schwer sein.
Zitat:
Wie lange ist denn der Kauf des Fahrzeuges her?
September 2009.. hmm das könnte schwierig werden da noch etwas herauszuholen
Joa, mein Vater hat nen Bekannten, der ist Unfallgutachter, der hat mit dem gesprochen und der Gutachter meinte bei der Größe des Schadens sei das wohl nichtmal ein Unfallschaden und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe würden die Kosten für Anwalt, Gericht usw. wohl höher sein, als die Kohle die ich bekommen könnte.
Naja werd ich wohl mit leben und schauen, dass ich das beste draus mache.
@ R-Line:
Das ganze nennt sich "Beiweslastumkehr" und hat eine Frist von 6 Monaten ![]()
LG Sascha
Ich wollte das nochmal aufgreifen.
Diese Woche hat sich durch Zufall herausgestellt, dass der Vorbesitzer anscheind den KAT rausgerissen und durch diverse Rohrstückchen ersetzt hat. Außerdem scheint die Vorderachse krumm zu sein ö.ä. nach 2x vermessen und akurat eingestellter Spur & Sturz stehen die Räder immer noch krumm in den Radkästen.
Zusammen mit der angeblich leicht zu reparierenden Klima (unteranderem fehlte der Klimakühler) und dem hier angesprochenen Schaden, habe ich mir jetzt einen Anwalt gesucht und werde nächste Woche mit dem reden und gucken was man da machen kann.
Bin momentan noch innerhalb von einem Jahr nach Kauf und hoffe wirklich, dass da noch was geht. Bin mittlerweile sowas von sauer ...
Nun knut,
Euch wünsch ich nochn schönes WE ich guck nu weiter NED:BRA
Alex
Allgemein hätte man dir die Schäden sagen müssen, sind sie jedoch im Vertrag nicht erwähnt, sprich der Wagen als unfallfrei bezeichnet worden, hast du keine Chance, denn dann bist du in der Beweispflicht, dass du keinen Unfall gebaut hast. Und das zu beweisen ist unmöglich, denn alle eventuellen Reperaturen hättest du ja auch unter der Hand machen können.
Dasselbe Problem haben wir mit unserem neuen Astra den wir direkt von den oberen Chefs von Opel gekauft haben, bei dem ist jetzt aufgefallen, dass da einer wohl in die Seite gefahren ist und Opel sagt, wir müssen beweisen dass wir es nicht waren - A****karte.
naja ein sachverständiger kann schon sagen wie lange der unfall mindestens her sein muss, das kann man schon herausfinden ![]()
Zitat:
naja ein sachverständiger kann schon sagen wie lange der unfall mindestens her sein muss, das kann man schon herausfinden
Zitat:
Da sicherlich Irgendwo, ein Vermerk gekauft wie gesehen,Privatverkauf ohne garantie ,Bastlerfahrzeug etc. drinnen sein wird.