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Fahren ohne versicherungsschutz

Lass dich jetzt mal nicht verrückt machen durch verschiedene Aussagen. Ich für meinen Teil würde jetzt einfach mal Ruhe bewahren und ggf. mal einen Anwalt befragen was der zu dem Thema meint (Rechtschutzversicherung vorausgesetzt).

Warte ab was kommt und entscheide dann ob Du deinen Anwalt einschaltest oder nicht.



also bis jetz is ja noch nix dolles passiert; du wirst jetz erstmal post von der polizei bekommen und dann deine aussage machen müssen

hatte auch mal den fall: bin mit nem renn-pocketbike aufn radweg vor dem garagenkomplex gefahren, weil innerhalb es nicht möglich war, wegen unebenheiten; wurde natürlich prombt angehalten und bike beschlagnahmt
habe denen dann erzählt, das wir das ding gerade repariert haben, und wir nur testen wollten, obs wieder fährt zumindest, weil wir immer zur kartbahn müssen

ende vom lied war, der besitzer hat nach 4 wochen sein pocket zurück bekommen und mein verfahren wurde eingestellt

also immer schön ruhig bleiben, kann mir nicht vorstellen, dass dein staatsanwalt lange weile hat wegen sowas; da stehen aufwand und nutzen in keinem verhältnis.........is aber keine garantie


~Tristan~
  • Themenstarter

oke, meine grösste sorge ist echt das fahrverbot :(
habe mir wiegesagt sonst noch nichts zu schulden kommen lassen.....

Erlischt beim Fahren ohne Versicherungsschutz automatisch die Betriebserlaubnis? also kriege ich dafür auch noch einen dran?

lg



gelöschtes Mitglied

    Zitat:


    Wenn du Ohne Versicherung zum Straßenverkehrsamt fährst, das Fahrzeug anmelden. dann könn se dir nix.


    Stop bitte keine falschen Tatsachen hier darstellen, er ist nicht zu Zulassungsstelle oder TÜV gefahren, somit gilt die hier angesprochene kurzweillige Erlaubnis nicht. Was die Versicherung angeht, muss eine entsprechende Dekungskarte vorhanden sein, die meist online oder per E-Mail zu beziehen ist, dann sind solche fahrten auch kein Problem. Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz dürfen nicht am öffentlichen Strassenverkerhr innerhalb der EU teilnehmen, ist leider so.


    @R-Line: Du schreibst nur für Zulassungsstelle oder TÜV gültig. Er ist in seinem Fall zur DEKRA gefahren - das gilt dann nicht? Also TÜV geht aber KÜS, DEKRA etc. nicht? Wäre interessant zu wissen.


    interessierter mitleser, deswegen ins abo...


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      das gilt dann nicht? Also TÜV geht aber KÜS, DEKRA etc. nicht? Wäre interessant zu wissen.


      Nein in dem Fall nicht, hier hätte er sich im Vorfeld um die Deckungskarte besorgen müssen. Wie gesagt, die Teilnahme ist ohne Versicherungsschutz in der EU unzulässig, was bei der fahrt zur Zulassungsstelle anders ist, entweder ist hier die Deckungskarte schon vorhanden (da sonst keine Zulassung) oder nach dem Abmelden verfällt der Versicherrungsschutz mit dem Eintreffen der Abmeldungsbescheinigung bei der Versicherung.


      ~Tristan~
      • Themenstarter

      oke danke für die Infos R-line

      du scheinst dich ein wenig auszukennen, meinst du ich muss mit einem Fahrverbot rechnen? wiegesagt ich bin aus der Probezeit raus.

      Vielen dank im Vorfeld

      lg


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