Oh man pamp hier nich gleich rum.
Schau mal bitte in das Gutachten deiner Felgen.
Richtige Bereifung 195/45r15 (richtige Geschwindigkeitsanzeige)
Mögliche Bereifung 195/50r15 (Zweifel an der Anzeige mit auflage Punkt 11 im Gutachten) :
Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Wenn du also die Räder eigetragen hast oder bekommst ist dein Prüfer absolut untauglich weil er nicht mal eine normale Auflage raus lesen kann.
Aussagen wie Ballonreifen und sieht scheiße aus kann man sicherlich ignorieren da auch finde das das nicht schlecht aussieht aber das der 195/50 kein optimaler Reifen für den 6N ist, dem kann ich leider nur zustimmen