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Rücksitzbank raus, Eintragung?

das mit dem umtragen auf 2 sitzer is gestorben ^^ hab letzens grad mim tüver gesprochen deswegen weil ich meinen auch hinten ausgeräumt habe. Kannste einfach ausbauen fertig. Wird nix umgetragen oder ausgetragen. Tüver hatt gemeint intressiert nur wenn de Vollschalen drin hast wegen Austiegsmöglichkeit im Notfall sprich Unfall.

Edit: Hoppala bissl alt



Na, da wäre ich mir nicht so sicher. Das Fahrzeug ist mit 4 oder 5 Sitzplätzen im Fahrzeugschein vermerkt. Somit müssen auch im Notfall dementsprechend Leute mitgenommen werden können, aus welchem Grund auch immer. Wenn die Rückbank fliegt, ist eine Eintragung auf 2 Sitzer unumgänglich. Das sagt dir jeder freundliche der dich anhält und ein wenig Ahnung hat und ein vernünftiger TÜV wird es auch bemängeln.


geht darum das durch das umtragen auf 2 sitzer es ja eine zulassung auf LKW wäre und das is gestorben.

Mein Tüver hat etliche umbauten (grad VW umbauten wie 1,8 im 86c usw begleitet und abgenommen) und denke das ich ihm somit vertrauen kann er er sagte das wenn die Rückbank drausen ist sie deshalb gesperrt ist und man nur noch 1 person mit nehmen darf/kann.

Geb hier nur das wieder was er mir gesagt hatte weil ich ihn deshalb auch gefragt hatte. Weil im Endefekt warum must du 4 bzw 5 personen im Notfall mitnehmen? Is genauso bei Motorrädern mit Sozius. Musste auch nix umtragen wenn de den Soziussitz runter schmeisst.



gelöschtes Mitglied

    Habe gestern mal eine anfrage gestellt und diese Nachricht bekommen, glaube das beantwortet jede Frage


    Sehr geehrter Herr Preuß,

    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

    Gerne antworten wir Ihnen:


    Bei einem Polo mit umlegbarer Sitzbank können Sie die hintere Sitzbank
    beliebig ein- oder ausbauen.

    Die Gurte und die Sitzverankerungen müssen allerdings drin bleiben, die
    Rückbank muss sich mit einfachen Mitteln bzw. mit dem Bordwerkzeug wieder
    einbauen lassen.
    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

    Soll diese Änderung endgültig sein, so dass keine Sitze mehr einbaubar
    sind, so muss diese Änderung durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
    Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft und abgenommen werden.

    Dann müssen Sitzverankerungspunkte unbrauchbar gemacht sowie die Gurte
    entfernt werden.

    Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
    ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauf-
    tragt.

    Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich anerkannten
    Sachverständigen zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird
    und mit diesem auch die Kostenfrage zu erörtern, da diese Prüfungen
    aufwandsabhängig abgerechnet werden.

    Anschließend ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei der
    Zulassungsbehörde erforderlich.



    Mit freundlichen Grüßen

    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

    i.A. Andreas Forkert


    gut hatten wir beide recht ^^


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