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14 Tage Rückgaberecht

hübbenbecker
  • Themenstarter
hübbenbecker's Polo 2F

Danke erstmal für eure Anteilname,werde mir nicht mehr ganz so viele Gedanken machen und mal abwarten was kommt ?

Werd jetzt erstmal schlußmachen für heute.
meld mich wieder wenn der da war...

Danke euch allen und Gruß

gute n8



Vielleicht hilft Dir das auch weiter

Auszug aus dem Text:

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

1.Bezüglich Ihrer letzten Frage (hat der käufer ein 14 tägiges Rückgaberecht?) kann ich Ihnen sagen: Nein, ein 14-tägiges Rückgaberecht hat der Käufer nicht.
Ein solches Recht gibt es z.B. bei Verträgen über das Internet o.ä., aber nicht bei einem Privatverkauf eines PKW.

Quelle: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Grüße


  • Ich hab hier noch ein paar Infos dazu, da steht drinn das bei verkauf von Privat zu Privat die Gewährleistung und das Rückgaberecht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen werden muß, ansonsten gelten sie nämlich.



    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Ok?! Also muss man immer das rückgaberecht ausschließen?

    Das ist jetzt natürlich mies für ihn.


    Biete ihm doch an den Wagen unter Abzug einer Benutzungspauschale von 500 Euro zurückzunehmen. Da springt noch Gewinn raus


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Ich hab hier noch ein paar Infos dazu, da steht drinn das bei verkauf von Privat zu Privat die Gewährleistung und das Rückgaberecht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen werden muß, ansonsten gelten sie nämlich.


      genau so siehts aus beim Privat verkauf, denn grundsätzlich gilt, das man ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht von einem Gesetzlich geltenden Kaufvertrag hat, völligst egal über was und mit wem dieser abgeschlossen wurde. Man muss dann natürlich als Privtaverkäufer, innerhalb des Vertrages, diese Ausstiegsklausel schriftlich aus dem Bestandteil des Vertrages nehmen und den Käufer davon in kentniss setzten, das der gebrauch der Rücktrittsrechts entfällt.

      Ander sieht es natürlich aus, wenn juristische Personen Verträge abschließen.

      Also sollte in dem Fall der Satz über das Rückgaberecht nicht ausgeschlossen worden sein, siehts extrem schlecht aus.. dann würde ich mich lieber unter berücksichtigung der bisherigen Benutzung durch den Käufer auf eine Wertminderung Rückerstattungsbetrages konzentrieren.


      Zitat:

      dann würde ich mich lieber unter berücksichtigung der bisherigen Benutzung durch den Käufer auf eine Wertminderung Rückerstattungsbetrages konzentrieren.



      Das würde ich dann auch so machen um das alles aber ganz genau abzuklären würde ich zu einem Anwalt gehen der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat.

      Das kostet zwar 50-100 € aber danach weis man ganz genau was Sache ist.

      Der erklärt einem dann auch wie der nächste Vertrag aussehen muß und was für ein Satz bei Ebay reingehört, des weiteren klärt er einen dann wegen der Wertminderung auf.

      Und für zu Hause ist der Sackmann ganz gut, da kann man eben mal nachschlagen, meiner ist aber zu alt, da muß ich mir nun auch erstmal einen neuen besorgen.



      M.f.G. Mopedman


      grashalm
      • Administrator
      • polotreff.de Team
      grashalm's Polo 6N

      Zitat:

      Zitat:

      Ich hab hier noch ein paar Infos dazu, da steht drinn das bei verkauf von Privat zu Privat die Gewährleistung und das Rückgaberecht schriftlich im Vertrag ausgeschlossen werden muß, ansonsten gelten sie nämlich.



      genau so siehts aus beim Privat verkauf, denn grundsätzlich gilt, das man ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht von einem Gesetzlich geltenden Kaufvertrag hat, völligst egal über was und mit wem dieser abgeschlossen wurde. Man muss dann natürlich als Privtaverkäufer, innerhalb des Vertrages, diese Ausstiegsklausel schriftlich aus dem Bestandteil des Vertrages nehmen und den Käufer davon in kentniss setzten, das der gebrauch der Rücktrittsrechts entfällt.

      Ander sieht es natürlich aus, wenn juristische Personen Verträge abschließen.

      Also sollte in dem Fall der Satz über das Rückgaberecht nicht ausgeschlossen worden sein, siehts extrem schlecht aus.. dann würde ich mich lieber unter berücksichtigung der bisherigen Benutzung durch den Käufer auf eine Wertminderung Rückerstattungsbetrages konzentrieren.


      Das ist nicht korrekt.
      Es gibt KEIN allgemeines Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen.
      Ich kann auch nicht einfach zu Edeka gehen und sagen, ich möchte vom Kauf der Kaugumies vor einer Woche zurücktreten oder eben diese Umtauschen. DAS GEHT NICHT!

      Verwechselt wird das immer wieder mit dem Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen z.B. übers Internet. Im realen Leben gibts das aber nicht!

      Siehe auch hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • grüße
      grasi


    • So wie das Grashalm sagte ist es mir auch geläufig, nur bin ich mir da trotzdem nicht 100% sicher, da sich doch einiges geändert hat.
      Nächste Woche haben wir ein Treffen, da sind genug Rechtsanwälte, die werde ich dann mal ausquetschen, danach berichte ich dann hier.


      M.f.G. Mopedman



      hübbenbecker
      • Themenstarter
      hübbenbecker's Polo 2F

      Hey Leute,

      Der Käufer hat sich gestern wie angekündigt gemeldet und will den Wagen jetzt doch nicht zurückgeben weil er ihn angeblich jetzt an wen anderes verkauft habe...?
      mehr hat er nicht gesagt und nach 2min war das Telefonat beendet...!

      man bin ich froh das das jetzt so gelaufen ist.

      Das muß erstmal einer verstehen ?

      Für die Zukunft heist es also das es kein Rücktrittsrecht gibt,was dann schriftlich im Kaufvertrag stehen muß damit der Verkäufer gegenüber den Käufer abgesichert ist ?

      Stimmt das jetzt so ?

      Bei Ebay steht ja bei fast jedem Verkäufer das die die Ware nicht zurücknehnmen !

      Dann werde ich jetzt immer und überall wenn ich/wir was verkaufen reinschreibe das es kein Rückgaberecht gibt...
      so bin ich dann abgesichert ? ja ?

      Danke für eure Anteilname und hilfreichen Tips.

      Gruß


      Freut mich das es gut für Euch gelaufen ist. Bzw.. Das Ihr nun Ruhe von dem habt.

      Sicherheitshalber würde ich es immer reinschreiben.. Tu ich auch und hatte bis Dato keine Probleme damit.

      Beste Grüße Patrick


      ja bei Ebay muß das wegen dem Fernabsatzgesetz rein, bei Kaufverträgen die außerhalb vorort gemacht werden muß es wohl nicht sein, aber beim letzteren werde ich mich wie gesagt nochmals ganz genau erkundigen, mit dem Internet kommt man da nicht so richtig weiter, notfals schreibste das eben da auch noch rein.




      M.f.G. Mopedman


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