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Rücklicht und Bremslicht zusammenlegen

Ich frage mich grad warum dies verboten ist?! nur weils die Rückleuchten "getrennt" gibt?
Frage weil zb Passat 35i haben es so Original, zumindest die Vorfacelift.



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Ich frage mich grad warum dies verboten ist?!


    Das ist verboten, weil das Rücklicht so nicht geprüft wurde..Man müsste ein lichttechnisches Gutachten, um das einzutragen und das wird richtig teuer..

    Beim Passat ist es serienmäßig und somit auch so geprüft worden..


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Ihr habt alle viel zu viel Angst vor Einzelabnahmen und Eintragungen...



    Ok dann ist es für mich verständlich.

    Naja ich hab da nicht so die sorgen bei Einzelabnahme ^^, hab da so meine Anlaufstelle, der Hett trägt zwar ungerne ein aber vielleicht ist es deshalb so unkompliziert bei ihm


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    ...vielleicht ist es deshalb so unkompliziert bei ihm


    Wenn man zu nem "gescheiten" Tüvver geht, der nicht nur Massenabfertigung macht und sich etwas Zeit für sein Klientee nimmt, ist das auch alles nicht so kompliziert für beide Seiten...


    gelöschtes Mitglied

      Ich hab ja nicht gesagt, dass es unmöglich ist, aber für eine legale Eintragung wird nun mal ein lichttechnisches Gutachten fällig..

      Kannst ja mal deinen "gescheiten" TÜVer mal fragen was sowas kostet..


      Sobald ich mal wieder bei ihm bin (ist ja zum glück nicht so oft ) und ich dran denke werd ich ihn mal fragen, aber denke da wird er dann keine Lust drauf haben, da der nächste Termin einmal komplettabnahme sein wird (Tüv/AU neu beim wagen der seid 2005 abgemeldet is und sämtliche eintragungen , von einarmwischer bis zum Motorumbau ^^)

      aber mich interessiert is es auch, wie er das handhabt, ob er es überhaupt macht


      Per Einzelabnahme ist das legal nicht möglich. Für die Rückleuchte müsste wie schon gesagt ein lichttechnisches Gutachten angefertigt werden.

      1. weil das Glas vom Schlusslicht nicht fürs Bremslicht geprüft ist (und andersrum)

      2. weils eine Veränderung an nem bauartgeprüften Teil ist.

      Was jetzt aber nicht heißt dass es nicht doch einer einträgt.


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