Zitat:
§ 26 (3) StVG: Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
Auf dem Foto warst du nicht zu erkennen, und es wurde auch keine Bank zufällig in der nähe ausgeraubt so das du in verdacht kommen könntest. Und eine Geschwindigkeitsübertretung ist eine Owi egal wie schnell.
Also nicht zu erkennen gewesen , 3 Monate sind um, keinen sonstigen Grund der Sache nachzugehen. Und ein dritter braucht dich nicht in die Pfanne zu hauen wenn er nicht will.
´Das du die Maske auf hattest , hat dir wahrscheinlich sogar in der "Blödheit" noch den Arsch gerettet.
Zitat:Wenn bis zum Ende der Woche nichts mit dem Eingang vom 17.04 da ist
Können die dann auch knicken , weil die dann nur deine Karre gefunden haben aber immernoch nicht wissen wer gefahren ist. Dazu müsste ja erstmal einer den Fragebogen ausfüllen.
Hast Glück gehabt. !
Zitat:
Heute ist der 19.4 und gestern sind 3 Monate um.
Bis jetzt habe ich noch keine Post bekommen und da sowas ja nach 3 Monaten "verjährt", geh
das ist leider nen volksirtum
die das bearbeiten haben 3 monate zeit ..wann sie das denn losschicken ist ne andere sache
vielleicht hast du dich auch einfach vertan und es hat garnicht geblitzt?Zumindest nicht Polizeilich^^?
Oder er hier wars xD
Doch doch..das war zu 100% ein Polizei-Blitzer..