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Gewindefahrwerk nur mit Serienreifen

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Also ich habe für die Felgen folgende Größe:

KBA Nr. 45647

Größe 6,5J x 15 ET 37 Lochkreis 4x100


und habe dafür nur ein

GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO

damit ihr alle mal beruhigt seit



wie schon gesagt:
auflagen A02: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

und auflagen A05:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

besagen, dass es eine abnahme nach §19(2) StVZO is, also eine einzelabnahme, da ja die auflage A05 nich eingehalten is.

tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war


Zitat:

tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war

Jupp, habe ich auch verstanden. Dennoch ist es Fakt, dass es durch ne 19.3 eingetragen wurde.

Und trotzdem ist ne 19.3 auch ne Einzelabnahme und somit müssen nicht alle Einzelabnahmen unverzüglich in den Schein (wie von ichbins behauptet), sondern nur die 19.2

Die theoretische Möglichkeit, dass es bei dem TE ähnlich wie bei mir abläuft besteht.

Deshalb finde ich immernoch meine ursprügliche Aussage, an welcher sich ichbins gestört hat, darüber, dass der TE danach schauen soll welcher Satz auf seinem Gutachten steht nicht unbegründet.

Bei der Aussage bleibe ich
Das kann man nicht abstreiten.....



gelöschtes Mitglied

    siehe golden elite:

    §19(3) StVZO: - anbauabnahme: nur fahrwerk mit teilegutachen und serienbereifung
    - Teile mit teilegutachten die nix anderes beeinflussen

    §19(2) StVZO: - Einzelabnahme: fahrwerk und andere Räder/reifen-kombi.
    - immer wenn sich mehrere sachen gegenseitig beeinflussen (z.b. Fahrwerk
    und andere räder), auch wenn beide ein gutachten haben
    - alles ohne gutachten, wo der prüfer selbst mal nachgrübeln und
    entscheinden muss, ob es passt (z.b. eigenbaumotorhaubenverlängerung)
    - Spurplatten und andere Felgen auch immer einzelabnahme, außer wenns im
    gutachten der felge ausdrücklich verlangt is, das die spurplatten drauf
    müssen





    19,3 ist keine einzelabnahme und muss nicht zwingend unverzüglich in die papiere übernommen werden.

    dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat. diese wird nur,in den meisten fällen,um das teilegutachten erweitert. die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen.


    Zitat:

    wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

    Zitat:
    dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat.

    Du wiedersprichst dich

    Zitat:
    19,3 ist keine einzelabnahme

    Den Begriff "Einzelabnahme" gibt es laut Gesetz nicht, sondern ist ein Umgangssprachlicher Begriff.
    Somit ist es unsinnig über die Auslegung dieses Begriffs zu diskutieren.

    Zitat:
    die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen

    Für die Felgen des TE gibts doch nach Aussage eine ABE.
    Jedoch kann es trotzdem ne 19.2 werden, obwohl er diese haben könnte.


    Kannst du denn nicht einfach mal akzeptieren, dass es je nach den Umständen eine 19.2 oder eventuell sogar 19.3 (wenn auch selten) werden kann Nicht mehr oder weiniger habe ich anfangs gesagt.....
    Das Ganze ist doch bereits belegt.


    gelöschtes Mitglied

      jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.?

      deine aussage war doch das eigentlich bei nächster gelegenheit standart wäre

      Zitat:

      wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.

      da hat mich ein kleiner zusatz blöd aussehen lassen oder wie. wie kann man sich nur immer an diesen kleinscheißß hoch ziehen?

      hätte stehen sollen eine "abschließende" ABE . und nun

      und klar gibt es eine ABE für die räder nur steht das nicht ob diese abschließend ist oder ein teilegutachten dran hängt.

      das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3

      nun habe ich auch kein bock mehr über diesen kleinscheiß zu diskutieren.
      grundsätzlich ist meine meinung richtig . für falsche interpretationen kann ich nichts. bin hier nicht der Koran.


      Zitat:

      jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.

      Ich habe nie behauptet, dass generell gesehen eine 19.2 in dem Bereich Fahrwerk/Felgen häufiger als ne 19.2 vorkommt, sondern nur dass ich persönlich schon öfter in dem Bereich ne 19.3 als ne 19.2 hatte. Jedoch beide auch bei mir schon vorgekommen sind.

      Zitat:
      das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3

      Also einigen wir uns einfach darauf, dass je nach Umständen beide theoretisch möglich wären?!

      Damit wäre das Thema dann nun auch erledigt....



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