Also ich habe für die Felgen folgende Größe:
KBA Nr. 45647
Größe 6,5J x 15 ET 37 Lochkreis 4x100
und habe dafür nur ein
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
damit ihr alle mal beruhigt seit
wie schon gesagt:
auflagen A02: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
und auflagen A05:
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
besagen, dass es eine abnahme nach §19(2) StVZO is, also eine einzelabnahme, da ja die auflage A05 nich eingehalten is.
tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war
Zitat:
tim ich hatte dir ja geschrieben das des bei dir anders war
siehe golden elite:
§19(3) StVZO: - anbauabnahme: nur fahrwerk mit teilegutachen und serienbereifung
- Teile mit teilegutachten die nix anderes beeinflussen
§19(2) StVZO: - Einzelabnahme: fahrwerk und andere Räder/reifen-kombi.
- immer wenn sich mehrere sachen gegenseitig beeinflussen (z.b. Fahrwerk
und andere räder), auch wenn beide ein gutachten haben
- alles ohne gutachten, wo der prüfer selbst mal nachgrübeln und
entscheinden muss, ob es passt (z.b. eigenbaumotorhaubenverlängerung)
- Spurplatten und andere Felgen auch immer einzelabnahme, außer wenns im
gutachten der felge ausdrücklich verlangt is, das die spurplatten drauf
müssen
19,3 ist keine einzelabnahme und muss nicht zwingend unverzüglich in die papiere übernommen werden.
dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat. diese wird nur,in den meisten fällen,um das teilegutachten erweitert. die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen.
Zitat:
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.
dazu kommt noch das so eigentlich jedes zugelassene rad eine abe hat.
19,3 ist keine einzelabnahme
die abe muss also abschließend sein um das rad ohne eintragung zu fahren bzw eine 19.3 in verbindung mit einer tieferlegung zu bekommen
jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.?
deine aussage war doch das eigentlich bei nächster gelegenheit standart wäre
Zitat:
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit das das rad ne abe hat. in 90% der fälle wird es eine 19,2 sein und unverzüglich drauf stehen.
da hat mich ein kleiner zusatz blöd aussehen lassen oder wie. wie kann man sich nur immer an diesen kleinscheißß hoch ziehen?
hätte stehen sollen eine "abschließende" ABE . und nun
und klar gibt es eine ABE für die räder nur steht das nicht ob diese abschließend ist oder ein teilegutachten dran hängt.
das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3
nun habe ich auch kein bock mehr über diesen kleinscheiß zu diskutieren.
grundsätzlich ist meine meinung richtig . für falsche interpretationen kann ich nichts. bin hier nicht der Koran.
Zitat:
jetzt ist also die 19,3 nur noch selten.
das entscheidet dann ob 19,2 oder 19,3