Die gummi teile hab ich auch noch da und vom gutachten kann ich beim tüv nachfragen ob sie mir ne kopie machen ich habe ihn ja eingetragen
Der Unterschied zwischen Downforce und Downforce 2 waren genau diese "Gummi-Dinger" an den Seiten-Teilen.
Denn nur dadurch ist der DF2 in Deutschland noch legal. Der alte DF1 wurde aufgrund Verletzungsgefahr damals deswegen verboten.
Und die Seiten mit der Teile-Kennzeichnung und Verwendung der Prallschutzelemente seitlich sind bei mir mitten im Gutachten. Die konnte ich nicht einfach weglassen.
Und wenn man es weglässt ist es Urkundenfälschung.
@ muc was möchtest du für die gummiecken bekommen?
mfg dani
Verkaufe ihn nur im ganzen
aso ok ne downforce hab ich ja schon...
und wer könnte mir ein gutachten schicken?
mfg
Für nen 6N1 ja, für den 6N2 nein.
In meinem Gutachten ist das explizit erwähnt. Nicht für Facelift/Modell 2000.
ja könntest du mir des schicken vllt is mein
tüvler so lieb und trägt mir des ein ![]()
mfg
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