Zitat:
Durch veräderungen am fahrzeug die kein e zeichen haben, keine abe oder eintragung erlischt die BE. Und damit der versicherungsschutz . Was das für folgen hat weiss jeder.
das ist falsch illegale umbauten jeglicher art selbst wenn es nur die MSDA is führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und zum erlischen des Versicherungs Schutzes den der fahre ist immer dafür verantwortlich sein kfz in einem legalen zustand zu betreiben es kommt nicht drauf an ob das teil schuld ist oder nicht
Folgender Fall als Beispiel: Es passiert ein Unfall. Der Sachverständige schaut sich das Auto an und findet raus, daß etwas nicht verkehrssicher ist, was mit dem Unfall überhaupt nichts direkt zu tun hatte.
Die Versicherung geht dann davon aus, daß der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, da das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war und nicht hätte betrieben werden dürfen.
Folge: Alle Kosten des Unfalls sind vom Fahrer selbst zu tragen.....
Zitat:
Folgender Fall als Beispiel: Es passiert ein Unfall. Der Sachverständige schaut sich das Auto an und findet raus, daß etwas nicht verkehrssicher ist, was mit dem Unfall überhaupt nichts direkt zu tun hatte.
Die Versicherung geht dann davon aus, daß der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, da das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war und nicht hätte betrieben werden dürfen.
Folge: Alle Kosten des Unfalls sind vom Fahrer selbst zu tragen.....
wusa wenn ich das mitbekomme weiß ich warum ich aus diesem forum austretne werde .....
so es ist ganz einfach dies wird dir auch jeder Versicherungs futzi so sagen ...
alles was illegal oder nicht eingetragen ist .... führt zum erlischen der Betriebserlaubnis ... sobald diese erlischt fährst du ohne versichrungsschutz ...! ganz einfach!
zu deinen roten nr ... dies ist wiederum ein anderer punkt dort muß nichts eingetragen sein das sie NUR für Überführungsfahrten genutzt werden dürfen strich zur werkstadt zulassungsstelle usw nicht um damit den ganzen tag rum zu gurken ......
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
Zitat:
wusa wenn ich das mitbekomme weiß ich warum ich aus diesem forum austretne werde .....
so es ist ganz einfach dies wird dir auch jeder Versicherungs futzi so sagen ...
alles was illegal oder nicht eingetragen ist .... führt zum erlischen der Betriebserlaubnis ... sobald diese erlischt fährst du ohne versichrungsschutz ...! ganz einfach!
zu deinen roten nr ... dies ist wiederum ein anderer punkt dort muß nichts eingetragen sein das sie NUR für Überführungsfahrten genutzt werden dürfen strich zur werkstadt zulassungsstelle usw nicht um damit den ganzen tag rum zu gurken ......
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
bin nur auf dich eingegangen bezüglich der roten nr
ja ich verstehe was du meinst da sage ich nur glück gehabt
den normalerweise läuft es anderes auch bei versicherungen
wenn der fall bekannt ist das die betriebserlaubnis erloschen ist
und zu dem das man auf den kosten sitzen bleibt ja versicherung zahlt erstmal und holt sich jeden cent bei dir wieder
so war auch das letzte was ich hierzu schreiben werde