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Schroth 3A asm Gurte

wenn ihr mit D punkt die normale befestigung am gurtschloss meint kann ich euch sagen dass kein sitz dafür zugelassen ist, weil der zulässige winkel unter/überschritten wird.

c säule oder geschlauft ist da die einzige legale und zugelassene möglichkeit, hatte ich letztes jahr alles durch



ich diskutiere auch nicht weiter . Habe das Thema genau so durch wie Static.low .


Punkt D ist beim 6N nur in Verbindung mit einem geprüftem Sondersitz möglich.

Da es sich um nicht geprüfte Seriensitze handelt, wäre die Montage am Punkt D illegal.
Da der Seriensitz, wie Static schon sagte aufgrund des möglichen Lehnenwinkels nicht unter die Zulassungsfähigkeit für genannten Punkt fällt (Aufgrund der auftretenten Kräfte, durch den Gurt verursacht im Falle eines Aufpralls, kann die Lehne Brechen), ist hier nicht an eine Zulassung an Punkt D im 6N mit Seriensitzen zu denken.



Polothlsjd1
  • Themenstarter

Also jetzt habt ihr mich total verwirrt kann mir nicht einfach einer
Sagen wo ich das fest machen darf und wo nicht bitte ?


Zitat:

der D punkt ist nur mit halb- oder vollschalen erlaubt welche eine gurtdurchführung in der lehne haben.

für seriensitze gilt C punkt, und nix anderes


ich zitiere mich selbst


Polothlsjd1
  • Themenstarter

oke dankeschön ich Werde die Gurte an Der C-Säule befästigen und gut ist !


Genau dort und nirgends anders


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