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2f kennzeichenbeleuchtung led

Hallo

Das Problem die Nummernschildbeleuchtung hat nur eine Zulassung in Verbindung einer Glühlampe und nicht in Verbindung mit einer LED.
Wenn musst eine Nummernschildbeleuchtung finden die komplett mit LED Leuchtmittel eine Zulassung hat. eine LED Glühlampe alleine reicht nicht.
Lese den Bericht von der FAZ hier geht es zwar um H4 LED Lampen aber das ist genau das Gleiche.
Denn man verliert seine Betriebserlaubnis und riskiert Punkte in Flensburg. Man braucht nur noch 8
Das würde ich mir dann dreimal überlegen, außerdem kost es Geld, wieder Vorführung und und und [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Siehe auch 2. Seite und da steht:
    Denn in den Scheinwerfern dürften nach den Bestimmungen der Staßenverkehrszulassungsordnung (Paragraph 49) nur solche Lichtquellen betrieben werden, die auch dafür bestimmt sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kommt zum gleichen Ergebnis

    Gruß Andi



  • Krieg den link leider übers Handy nicht auf. Aber die Devil Eyes sind ja komplette leds mit e - zulassung . Ich fahre ja keine 'led -glühlampe' in der originalen Beleuchtung.
    Sonst wären ja auch sämtliche tuning scheinwerfer mit led standlicht oder tagfahrlicht verboten. Oder versteh ich dich jetzt falsch ?


    Richtig



    Zitat:

    Das die fürn Golf oder Polo nicht zugelassen sind steht WO ?

    in der beschreibung gibt es eine fahrzeugliste. wenn du die lookup felder entsprechend ausfüllst, sagt es "Artikel passt nicht für...". natürlich wird erstmal eine endlose liste mit gut-kandidaten präsentiert. nepp!


    Zitat:

    Zitat:
    Das die fürn Golf oder Polo nicht zugelassen sind steht WO ?


    in der beschreibung gibt es eine fahrzeugliste. wenn du die lookup felder entsprechend ausfüllst, sagt es "Artikel passt nicht für...". natürlich wird erstmal eine endlose liste mit gut-kandidaten präsentiert. nepp!


    Nicht passend und nicht Zulässig sind aber auch zwei Paar Schuhe


    Die Liste sagt nur das die Anschlüsse (3 Verschiedene zur Auswahl) plug and play in die Modelle passen. Nicht das sie dafür zugelassen sind.
    Dran gelötet und gut.
    lg


    so gesehen.. obwohl ich mir nicht sicher bin, ob mit "passend" nicht auch die legalität gemeint ist. letztenendes wollen die leude da was verkaufen!

    sicher kann man vieles mechanisch und optisch anpassen; davon wirds aber noch nicht legal. für mich stellt sich die frage nicht, deshalb halt ich mich jetzt raus.


    Zitat:

    so gesehen.. obwohl ich mir nicht sicher bin, ob mit "passend" nicht auch die legalität gemeint ist. letztenendes wollen die leude da was verkaufen!

    sicher kann man vieles mechanisch und optisch anpassen; davon wirds aber noch nicht legal. für mich stellt sich die frage nicht, deshalb halt ich mich jetzt raus.


    So lange ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist es auch legal. E-Prüfzeichen sind nicht Fahrzeugspeziefisch, es wird einzig zwischen ein- und zweispurigen Fahrzeugen unterschieden. Aus dem Grund sind auch Golf IV Scheinwerfer im Golf III legal fahrbar - es kommt nur darauf an dass die Befestigung passt und die Leuchte korrekt ausgerichtet und eingestellt ist


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