guten morgen...
also die 50cm sind sollwerte also richtlinien und keine musswerte.es sollten schon 50cm sein aber müssen nicht....
soweit ic hweis müssen die 50 cm gegeben sein!
siehe hier:
Zitat:
Der §50 StVZO, Absatz 3 regelt sie gesetzlichen Grundlagen,
StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht
unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt
der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher
als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
@Crashoverride genau so siehts aus! Allerdings gibt es da eine Toleranz von 5cm nach unten!
So, und jetzt noch mal für alle: Die Polizei darf euer Auto nicht stilllegen! Schaut euch den Anhang an!
Das habe ich auch gehört das es diesen Zettel gibt aber damit wirst Du wenig chancen haben .
Die Beamten sind erstmal am längeren Hebel und ob du das hast oder nicht der wird Still gelegt und fertig .
Lichtaustrittskante unter 50cm verboten .
Ist doch ganz einfach .
Es gab schon hunderte dieser Treads aber es ist einfach verboten und das wollen viele nicht glauben .
Ich habe es auch nicht glauben können da ich damals ein Gewindefahrwerk verbaut hatte wo ich keine höhenangabe eingetragen hatte und somit mich immer raus reden konnte bis der Tüver meine DAten einfach geändert hat .
Egal ,viel Spaß .
Entweder Du hast echt glück das die bei euch so human sind oder Du kannst den Zettel vor zeigen wenn man Dir den Beschlagnahmen will ...
mfg