Halt nix davon.
Gruß Mathias.
<span class="blockquote_h">Zitat:</span><blockquote>
was geht eigentlich über sonderfahrt rechte wenn ich ZB zu einem einsatz muss(ich bin in der feuerwehr )
und ich hab solche blitzer dran dürte ich die dann benutzen? </blockquote>
da geht GAR NICHTS !
Ich bin auch bei der Feuerwehr und allein der Gedanke so´nen Blinkscheiss einzubauen find ich unverantwortlich.
Es ist schon so, dass bei der Feuerwehr die Sonderrechte Personengebunden sind und nich Fahrzeuggebunden (wie z.b bei der polizei) aber nachdem du die Sonderrechte nicht kenntlich machen kannst (hast ja kein Blaulicht und Martinshorn am auto) darfst du sie eigentlich auch nicht in anspruch nehmen !
Soll heissen wenn du dir so blitzer etc. einbaust und damit bei nem Eisatz zum Gerätehaus fährst und dabei nen Unfall baust bist du dran !
da zahlt dir keine versicherung auch nur 1 cent !
also lass es lieber....gibt ja nicht umsonst gesetze in denen drinsteht welche autos mit Sondersignalanlagen ausgestattet sein dürfen und welche nicht !
also erstma is des zeug net stvzo zugelassen d.h. die betriebserlaubnis deines autos erlöscht un zweitens siehts absolut abartig aus ... bei uns fährt irgend son reiskocher damit rum sowas von häßlich
thx hat mich mal interessiert wusste aber jetzt auf die schnelle net wo ich da nachschaue kann
mfg marcel