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Fahren ohne Tüv

Das mit dem fremden und abgemeldeten Kennzeichen würd ich mal ganz schnell aus dem kopf streichen. Dann hast du nämlich neben dem Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz auch noch nen Kennzeichenmißbrauch am Hals! Also schön die Finger davon lassen.

Soweit ich weiss darfst du nur auf direktem Weg zur Zulassungsstelle. Tüv is nich, da musst du schon mit nem Trailer oder schlepper hin. Denn auch Abschleppen is nich. Das ist wohl ein bißchen komplziert, von daher weiss ich das nicht 100%, aber wenn ich mich recht entsinne braucht der Fahrer dann sogar Führerscheinklasse 2. Ist dann nämlich kein Abschleppen mehr (Nothilfe), sondern ein Schleppen. Aber wie gesagt, das bin ich mir nich ganz sicher.



Hm, zur Zulassungsstelle hin ohne Kennzeichen kenn ich nich, kenne nur von da aus nach Hause/Garage/Halle nach dem Abmelden...


Grave
  • polotreff.de Team
Grave's Polo 6N

du darfst au ohne tüv etc fahren wenn du von dekra typ nen zettel hast, auf dem steht das du dann und dann n termin hast, gilt aber immer nur eine woche - atm fahr ich damit seit letzte woche rum, weil ich heut erst termin hab ...



Also bei mir war es einmal,dass ich bei Ummeldung des Autos den HU-Wisch vergessen habe.
Beim Verkehrsamt hatte ich schon die neuen Nummernschilder drauf aber ohne die Plaketten.Da hatte ich nen Schreiben von denen bekommen,wo ich mit nachhause fahren durfte und wieder zurück.Natürlich wie es immer so ist,wurde ich von den Grünen angehalten. Die haben doof geguckt,aber nach nen Anruf bei Amt und der Bestätigung,durfte ich auch wieder fahren


ja... weills mich jetzt auch nochmal genau interessiert hat und ich nicht scheisse erzählen will hab ich nochmel kurz gegoogelt (bin ich eigentlich der einzige der google bedienen kann ?!?)

GANZ OHNE Schilder scheint man doch nihct zu dürfen..... wohl aber mit entstempelten....

Zitat:

In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..


Also lag ich ja doch richtig das man zum TÜV fahren darf!
Muss man halt bloß abklären ob die Versicherung im Schadensfall zahlt!


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