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Halbschalen Eintragungsfrei

gelöschtes Mitglied

    So Jungs und Mädels.. da ich mir ja die sitze von dts holen werde und mein freund die schon hat habe ich die mal wegen ein gutachten angeschrieben und es kam folgendes zurück: das sollte allen helfen

    Thema: Sind Sportsitze ohne TÜV Gutachten oder ABE im Bereich der StVZO zulässig bzw. eintragbar?


    Kleine Einführung:
    Bis Ende der Neunziger galt national die sog „Führerhausrichtlinie“ Nr. 128 StVZO. Die wurde inzwischen von zwei EU Normen abgelöst und zwar die ECE 29 und die ECE 14 für die Gurtverankerung. Um hier klarzukommen, müssen allerdings richtig Prüfungen und Geld gestemmt werden. Das ist für uns nicht zu realisieren.


    Praktische Anleitung für den Verkauf:

    Bis 1996 - u. U. 98-fahrzeugabhängig

    Starre Vollschale:
    Einzutragen, wenn FIA Homologation (vergleichbar mit ECE Prüfung, wie z.B. Schlittenversuch)
    Auflagen
    4-Punkt H Automatikgurt gleichzeitig quasi Pflicht, wg. der gleichmäßigen Druckverteilung
    Sitzkonsolen höhenverstellbar ( ginge manuell z.B. mit Flügelmuttern )
    Laufschienen
    Streichung der Rücksitzbank erforderlich

    Vollschale ohne jegliche Papiere - Eintragung ist reine Glücksache aber ist mit einer FIA - Kennung durchaus machbar.



    gelöschtes Mitglied

      Halbschale:
      Eintragungsfrei, wenn klappbar oder mind. 30 Grad neigungsverstellbar, keine Homologation erforderlich.
      Auflagen
      H- Gurt Automatik mit ABE oder ECE Zulassung
      Sitzkonsole mit Höhenverstellung (manuell z. B. mit Flügelmutter )
      Laufschiene

      Nur dann möglich wenn das Fahrzeug im Grundmodel keine Seitenairbags hat oder zurückgerüsstet werden kann. ( Ist gültig für alle oben aufgeführten Sportsitze )


      Wichtig auch ist, sollten die vorderen Originalgurte ausgebaut werden und durch H-Gurte ersetzt werden, ist grundsätzlich nur ein Zweisitzer möglich !

      Mein Tipp...wenn möglich die Originalgurte eingebaut lassen.


      1996 (bzw. u. U.1998) – 2000

      fahrzeugspezifisch, noch 80% der Fälle möglich, Anforderungen wie -`96, abhängig von der Typgenehmigung, ob ohne Seitenairbag,


      ab 2000-heute

      ECE Vorschrift, dass unter anderem Seitenairbags quasi Pflicht ist auch viele neuere Modelle Sitzairbags besitzen die nicht ohne weiteres stillgelegt werden dürfen. ( ansonsten würde das Fahrzeug seine Bauartgenemigung verlieren und die BE wäre erloschen ) Ab hier muss jeder einzubauende Sitz ABE oder TÜV-Gutachten zum legalen Verbau besitzen. Hierfür sind u.a. aufwändige Crash Tests erforderlich.....


      Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...um sicher zu gehen lieber mit dem örtlichen TÜV oder DEKRA die Abnahme durchsprechen. Grundsätzlich ist hier nach dem $21 oder $19.2 der STVZO abzunehmen und zu prüfen.

      Abnahmekosten können je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 und 200 EURO liegen !


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