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komplett aufbau 86c

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

was sagt ihr dazu `?

BCW 8*14 ET 15 mit Toyo 195/45 R14 und 9* 14 ET 10 mit Toyo 225/40 R14

dafür müsste ich dann auch ziehen oder `?

sieht aber genau aus wie meine wunschvorstellung ... also bei diesem hier
http://www.polotreff.de/html/show_...611_4.html



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

sogar die farbe triffts ^^


also da musst vorne ca 2cm hinten auch 2 ziehn.

mfg
cassius



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ja hab ja nur mal so gemeint ... ^^

also mir persönlich wäre er auch etwas zu tief ... da ich auf dem land wohne und naja ...


gelöschtes Mitglied

    Zum Thema Tachoangleichung gilt immer noch 7% Toleranz bei Fahzeugen älteren Baujahres. Und sicher gibts welche die sich am Abblendlicht hochziehen. Nur dürfte dann wahrscheinlich kein italienisch springendes Pferd sich auf den Sträßen bewegen. Also hab vor nen paar Monaten 8x13 mit 175/50 vorne und hinten für nen bekannten eintragen lassen. Also verboten ist so ein schlimmes Wort. und wenn es eingetragen ist können die grünweissen noch so lange den zollstock schwingen, die sind gottseidank keine sachverständigen.


    tacho: du hast bei 175/50 eine abweichung von ca 8% (nach unten) und die regel heißt 0% nach unten und 7 nach oben. das heißt der tacho darf bis zu 7% mehr anzeigen als du fährst. aber 0% weniger als du fährst.

    50cm: das falsch. es gibt autos die ne ausnahme genehmigung haben z.z. opel calibra (serie 48cm). aber wenn du es eingetragen hast können sie dir die karra still legen. sie messen und dann gehts zum prüfer und der misst richtrig und legen sie dir die karre still. egal ob eingetragen oder nicht.

    8x13 mit 175/50: dir is klar das ihr mit eurem leben spielt. die hersteller haben die freigabe zurückgezogen da der 175er reifen auf 7 und 8j in der kurve von der felge springen kann und dann machst nen schönen abflug. deswegen verboten.

    mfg
    cassius


    so ists, egal ob eingetragen oder net, nen kumpel von mir haben sie auch angehalten, da war auch alles eingetragen, und als sie die scheinwerfer gemessen haben waren es nur 46cm, der durfte dann ne schöne strafe zahlen und musste 10 tage später nochmal vorfahren.
    eingetragen heisst nicht immer gleich dass alles in ordnung ist

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      @Warrior

      was die tiefe angeht. der polo auf dem foto in deinem beitrag, kommt auch vom "land". nämlich sauerland.
      ich übrigens auch. und hier sind die strassen echt hammer schlecht.
      meine wenigkeit hat auch ein 85/70 drin und habe noch nirgends aufgesetzt. fahre in kombination mit 14 zöller (mittlerweile noch breiter).


      @cassius

      was deine tachonangleichung angeht, die sein "muss", kann ich nur sagen, les dir die gutachten der felgen/reifen kombi mal durch. da steht drin tachoüberprüfung muss, tachoangleichung gegebenenfalls nötig (also nicht muss).

      und zu deinen 175/50/13 auf 7 und 8x13 verboten, weil die sich vonner felge pellen in schnellen kurven, hab ich dir schon in nem anderen beitrag was zu geschrieben.

      was die 50cm angeht, muss auch dabei gesagt werden, das diese regelung nur für fahrzeuge ab Bj. 01/88 gilt und für welche, die nach inkraft treten der regelung eintragen lassen.
      aber auch da gibt es sonderregelungen. ich habe z.b. ne scheinwerferunterkante von 47cm, aber legal. mein scheinwerferunterkanten-mass ist mit in den papieren vermerkt worden. denn warum sollen nur hersteller sonderregelungen bekommen und normale leute nicht. schliesslich sind die gutachten für die fahrwerke auch genemigt worden, und da fällt meines sogar mit serienbereifung schon unter die 50cm und ist trotzdem freigegeben.


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