Zitat:
ist aber eigentlich illegal!
es muss im schein stehen!
beim tüv wurde mir gesagt das eine abnahme nach §19.2 StVZO in den schein eingetragen werden muss und eine ³19.1 StVZO abnahme nicht eingetragen werden muss!
meinst du ich kann mir einfach nen anderen motor einbauen und den beamten dann son zettel zeigen? ![]()
wohl eher nicht..... (*schlaumeier*)
Also die Eintragungen die ich habe muss man nicht im Schein haben da reicht der TÜV Bericht also ist es wie du vorher sagtest nicht Illegal!
Mag sein das es bei einer größeren Sache wie Motor anders ist. Aber darum ging es ja auch gar nicht!
Gruß!
ich hab doch geschrieben das es die abnahme nach §19.2 StVZO gibt, die muss auf jeden fall eingetragen werden!
die abnahme nach §19.1 StVZO muss nicht eingetragen werden!
sachen wie z.b. auspuff oder felgen gehören zu §19.2
kleine sachen wie lenkräder gehören zu §19.1 und müssen nicht unbedingt im schein stehen!
also guck mal nach ob bei dir eine 1 oder eine 2 steht ![]()
so hat mir das ein tüvbeamter erklärt und ich denke mal das der das weis.....
Sehr schön
bei mir steht weder ne 1 noch ne 2 ![]()
Sondern Abnahme nach §19.3 ja.....3!
Sprich Nachweiß ist nach §19.4 und Bestätigung nach §19.3
Und Felgen sind bei mir auch nach 19.3 Eingetragen!
Und müssen nicht umbedingt im Schein stehen ich zitiere
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat."
....sprich wenn ich mein Auto noch in 10 Jahren Fahre und mich noch nicht mit der Zulassungsstelle abgeben musste da kann ich in 10 Jahren noch mit den TÜV Berichten rumfahren ohne das es im Schein steht.
...und wenn du jetzt noch mal ein paar Beiträge zurück geht’s dann sieht’s du das ich das da schon erläutert hatte.
Gruß!
hmm....
das is mir neu, mir hatte das der tüv anders erzählt!
naja du machst das schon...