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unterbodenlicht! was erlaubt?

da fällt mir gerade ein , ein typ auf meiner schule hat in seinem corsa b blaue neonröhren an der decke und im fußraum drinne ! alles als einstiegsbeleuchtung ... und er hatt es eingetragen... vllt geht es ja auch mit der unterbodenbeleuchtung als einstigisbeluchtung wenn ichs eingetragen bekommen würde ? muss den mal fragen wo der zum tüv war ?



junge junge junge, wird in diesem thread wieder viel muell gelabert.

eine ubb ist und bleibt verboten, egal ob in betrieb oder ausgeschaltet.
montiert ist sie nicht zulaessig.

wann geht das endlich in alle schaedel rein?

so, das war deutlich, aber manche brauchen das wohl so.

einstiegsbeleuchtung wird auch nur in gewissen faellen eingetragen.
- mit tuerkontakt geschalten
- weisses licht
- nur seiten
- etc. pp.

gruss,
tom


BlackPolo6
  • Themenstarter

das ist nur halb richtig wie ich schon mal gesagt habe es gibt auch blaue einstigs leuchten die sind erlaubt! ein kolege von mir hatte kiene problemme die einzutragen!
und ich kenn auch welche die haben ne koplette beleuchtung eingetragen bekommen!(und nein das haben keine bekannten tüver gemacht)
denn is es in deiner stadt wohl anders


bist wohl doch nicht auf denn neusten stand t00i!



hmm sage nur noch eins dazu. TÜV kann man ja eh vergessen wenn sie rundherum dran sind.

also kann man es nur machen wie immer.... mit solchen sachen. hoffen das man nicht erwischt wird und wenn doch hoffen das der freund und helfer nochmal ein auge zudrückt.

was ich mich bloß frage hab im fernsehen mal einen bericht gesehen mit einem caddy der eine hubschrauberturbine auf der ladefläche hatte, hat die aber nicht müsssen eintragen und die polizei sagt da nix zu obwohl sie jederzeit einsatzfähig gewesen wäre. aber an so ein paar lichtern geilen die sich auf.


BlackPolo6
  • Themenstarter

Genau das ist auch der größte schwachsin das licht stört doch kaum einen! da belndet ein auto wa sdir entgegen kommt mehr mit seinen licht als etwas was ganicht auf augen höhe ist oder was meinst ihr?


Zitat:

das ist nur halb richtig wie ich schon mal gesagt habe es gibt auch blaue einstigs leuchten die sind erlaubt! ein kolege von mir hatte kiene problemme die einzutragen!

gefaelligkeitseintragungen gibt es immer...
das begruendet aber noch lange nicht das recht, es legal fahren zu duerfen.

ich bin auf dem stand, den der tuev in seiner letzten tagung zum thema ubb an die dienststellen weitergegeben hat.

gruss,
tom


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