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geblitzt!

Zitat:

Zitat:
1 freitag nacht um 1 uhr


Die dürfen doch garnicht nachts blitzen!

Wurde doch verbotten!

Wegen Unfallgefahr!

Kannst die auchverklagen

Weil wenn es schiefgegangen wäre würdest du jetzt im krankenhaus liegen!

Wegen dem Hellen roten licht dürfen die nicht mehr nachts blitzen!

Da du total durcheinander kommen würdest und aus reaktion das lenkrad verreissen würdest!

Wenn ich falsch liege bitte korigieren!

Mfg Andy






das stimmt leider nicht!

ist ein irglaube der mal verbreitet wurde!


-der blitz ist extra rot u nicht weiß
-gibt genug andere lichtreflexe
-fernlicht von entgegen fahrenden?!

das es gefährlich ist, da stimm ich zu!



hay,
10m hinter einem verkersschild dürfen messungen durchgenommen werden.
und wenn du glück hast kann man nicht alles aum foto sehn so das du dich rausreden kannst


Zitat:

hay,
10m hinter einem verkersschild dürfen messungen durchgenommen werden.
und wenn du glück hast kann man nicht alles aum foto sehn so das du dich rausreden kannst


genau



Zitat:

naja nach 3monaten ab tattag ist es verjährt


stimmt auch nicht mehr...die haben es schon auf 6 monate erhöht

und das mitm nachts blitzen halte ich auch für schwachsinnig, sonst würden sie ja alle nur noch nachts ihre rennen austragen bzw würden alle rasen und auf keine geschwindigkeitsbegrenzung mehr achten.

aber seit neustem, gibts schon infarotblitzer.


Zitat:

Zitat:
1 freitag nacht um 1 uhr


Die dürfen doch garnicht nachts blitzen!

Wurde doch verbotten!



Sorry! Aber das ist der größte Blödsinn den ich je in meinem Leben gehört habe! Die Polizei darf und kann überall blitzen. Nachts, bei Schnee, Regen, Sonnenschein & Gewitter. Auch vollkommen egal wo und wie, ob se nun aufm Kopf stehen oder sonst was.

MfG rob

PS: Und es ist auch vollkommen egal, ob die Grünen 1m vorm oder nachm 50er Schild stehen. Ab dem Verkehrsschild ist die angegebene Geschwindigkeit zu fahren. Guckt euch den Link auf der 1. Seite an. Da stehts schwarz auf weiß.


Zitat:

Zitat:
naja nach 3monaten ab tattag ist es verjährt


stimmt auch nicht mehr...die haben es schon auf 6 monate erhöht

und das mitm nachts blitzen halte ich auch für schwachsinnig, sonst würden sie ja alle nur noch nachts ihre rennen austragen bzw würden alle rasen und auf keine geschwindigkeitsbegrenzung mehr achten.

aber seit neustem, gibts schon infarotblitzer.




nein!

§26 ABs. 3 STVG:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

also 6 Mon. wenn ein BGB (Bußgeldscheid) an den tatsächlichen Fahrer erging!


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