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Kurzzeitkennzeichen

gelöschtes Mitglied

    wenn das auto abgemeldet ist darf man damit zu Straßenverkehrsamt fahren. Wie gesagt man muss alles dabei haben und der Versicherung kurz bescheid geben. Da hab ich letzten Monat erst am Straßenverkehrsamt nachgefragt



    hmm, hab mal ein bißchen gesucht, und hab das gefunden, nun ja, da steht jetzt zwar das mit den werkstatt-fahrten nicht drin.
    aber bei meiner früheren versicherung war es so, das man das durfte, vorrausgesetzt man hat es vorher mal mit ihnen abgeklärt.

    hier mal den text zu:

    A.1.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
    A.1.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
    und beim Schutzbrief
    In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
    auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen,
    wenn dem Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde
    zugeteilt wurde (z.B. bei der Reservierung des
    Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Dies gilt nicht für
    Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
    geführt werden muss.
    A.1.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
    Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
    dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
    Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
    ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
    Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung
    der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
    Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

    und der link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • wie amok schon geschrieben hat, darfst du mit den alten kennzeichen, bzw ohne wenn du welche reserviert hast auf direkten weg zur Zulassungstelle oder zur Prüfstelle fahren! aber wie gesagt, es muss der direkte weg sein ohne irgendwelche Umwege! habe des auch schon hinter mir, sogar mit Polizeikontrolle vor der Zulassungstelle die nette rennleitung wollte von mir denn nur den Fahrzeugbrief, die tüvuntersuchung und die doppelkarte sehen!



    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      hmm, hab mal ein bißchen gesucht, und hab das gefunden, nun ja, da steht jetzt zwar das mit den werkstatt-fahrten nicht drin.
      aber bei meiner früheren versicherung war es so, das man das durfte, vorrausgesetzt man hat es vorher mal mit ihnen abgeklärt.

      hier mal den text zu:

      A.1.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
      A.1.3.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
      und beim Schutzbrief
      In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz
      auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen,
      wenn dem Fahrzeug vorab das Kennzeichen von der Zulassungsbehörde
      zugeteilt wurde (z.B. bei der Reservierung des
      Kennzeichens für eine Wiederzulassung). Dies gilt nicht für
      Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
      geführt werden muss.
      A.1.3.2 Was sind Zulassungsfahrten?
      Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit
      dem Zulassungsverfahren innerhalb des für den Halter zuständigen
      Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks
      ausgeführt werden. Als derartige Fahrten gelten insbesondere
      Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung
      der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung der
      Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.

      und der link:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • was versthet man unter "Sicherheitsprüfung" ?


      gelöschtes Mitglied

        jo man darf NICHT damit fahren absolut nich stephan und marcel haben da vollkommen recht...

        ich wurde auf der fahrt ZUR zulassung aufgehakten bin grad mit dem Polo vom tüv (MIT NEUEM TÜV) weg und dings die polizei hat mich aufgehalten und ende der geschichte...

        ich musste das auto stehen lassen und andersweitig zur zulassung kommen..
        glück war das ich nur noch 2km dahin hatte auto zu gelasseun und weiter gefahren.. der Polizist meinte das dies mal so mal so von dessen kolegen gehandhabt würde aber nicht jeder leicht davon wegkommen würde..

        bei mir hat er es auch nur bei einer verwarnung gelassen...

        muss zur verteidigung auch sagen das ich vorher den tüv fragte und auch
        die versicherung ob ich so fahren darf.. beide meinten JA.. was aber Nicht richtig ist! grüße marcel


        gelöschtes Mitglied

          Ich wundere mich das eine Versicherung so eine Aussage macht...geben die das Schriftlich?ohne dem ist die Aussage nix Wert.Früher war das mal so ...aber heute?Jede Versicherung zögert gerne wenn sie kann mit Zhlung und keine Versicherung zahlt ohne Gültigen Vertrag....ich würde keinen Meter fahren das Risiko wäre mir zu Groß...Kurzzeit Kennzeichen kosten 50 € und werden bei der Anmeldung Verrechnet...also warum das Risiko eingehen?
          Solange es gut geht kräht kein Han danach...wenns knallt und selbst wenn euch nur einer in die Karre fährt wird es heißen...der durfte ja gar nicht auf der Straße fahren...ist Abgemeldet....und auch die Polizei wird das so sehen...mag sein das es hier und da und in einigen Bundesländern anders ist...bin nicht Allwissend...vom logischen her sag ich NO WAY...
          Letzt endlich muß dies jeder für sich entscheiden....und hinterher sagt man sich doch....hätte ich doch mal nicht...
          In diesem Sinne.....euer Tieflader...


          mal noch son tip am rande, es muß ja nicht immer unbedingt ein kurzzeitkennzeichen sein.

          wenn ihr euer auto in die werkstatt bringt, dann einfach mal nachfragen ob es vieleicht möglich ist, ob die werkstatt den vieleicht auch mit der roten nummer abholen kommen kann.

          der tüv wo ich immer hinfahre, der hat zum beispiel auch eine, die er zur verfügung stellt wenn man bei ihm drüber fährt.

          gruß


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