Reflektor nach hinten MUSS rot sein und E-prüfzeichen haben.
aber sag mal...die schwarzen hella rückleuchten haben doch auch keinen reflektor...dann macht man den bei den leds einfach raus und klebt zwei weiter unten an der heckstoßi hin?! das müsste doch gehen?
an der heckstoßstange?
na das sieht finde ich total kacke aus
In den Raum reinruft : Behalte die originalen Rückleuchten
! ![]()
Schaut viel geiler aus.
Gruß Julien
Zitat:
aber sag mal...die schwarzen hella rückleuchten haben doch auch keinen reflektor...dann macht man den bei den leds einfach raus und klebt zwei weiter unten an der heckstoßi hin?! das müsste doch gehen?
Zitat:
In den Raum reinruft : Behalte die originalen Rückleuchten!
Schaut viel geiler aus.
Gruß Julien
Langweilig find ichs net ![]()
Man muss ja net alles am auto verändern damits schick aussieht.
Manchmal ist weniger mehr ![]()
Gruß Julien
naja geschmackssache ich find die roten an sich ja auch gut nur was mich total stört das die unterschiedlich aussehen :(
Dann kauf die eine aus England.
So werden die dann gleich aussehn,.
und wo finde ich sowas?
zum ersteren:
Die Rückleuchten verlieren ihre Betriebserlaubnis, wenn man an ihnen herumbastelt, wie schon richtig bemerkt wurde.
Sowohl die Leuchten ALS AUCH die Reflektoren müssen zugelssen sein, sonst keine Eintragung (oder Probleme nacher). War bei der ersten Serie der Fall (Leuchte zugelassen, Reflektor nicht).
zu den englischen Teilen (bekommt man auch bei VW, einfach sagen, dass man das Ersatzteil zu einem rechtslenker will):
Eine Nebelschlussleuchte ist seit 1992 PFLICHT!
und:
§ 52a StVZO : Rückfahrscheinwerfer
(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.
(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
...
(6) Rückfahrscheinwerfer sind nicht erforderlich an
1. Krafträdern,
2. land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
3. einachsigen Zugmaschinen,
4. Arbeitsmaschinen und Staplern,
5. Krankenfahrstühlen.