Zitat:
Ganz Blöde Frage: Was hast´n du für nen Anwalt?
Wenn 2 Gutachten vorliegen?! wo liegt da das Problem?
Ein Gutachter ist eine staatlich geprüfte Person. Wenn der Gutachter ein Gutachten erstellt hat das Hand und Fuß! Fertig!
Ansonsten such dir nen anderen Anwalt!
Das mit dem Auto in der Presse ist so eine Sache. Ich kenne es so, das die Versicherung zu dir sagt, wann du dein Auto pressen lassen kannst(war bei mir so), ebenso sagt dir die gegn. Versicherung wann du dein Auto reparieren darfst. Normalerweise bezahlt die Versicherung ja auch die Standkosten bis der Fall geregelt ist, also Auto stehen lassen.
Mit den Gutachten ists so eine Sache- Es gibt Gutachten Gegengutachten, wieder eines etc... Das geht immer solange bis der Fall geklärt ist
Gutachten werden oft nicht anerkannt, sodass die Versicherung dir selbst einen schickt, bzw. erkennt dieses erst an, wenn Sie dir schreibt das du zu einem gehen sollst. Alles davor ist nicht zu gebrauchen und darf von der Versicherung angezweifelt werden.Gibts beim BGH reichlich Urteile dazu
Zitat:
ist die Versicherung „weisungsberechtigt", das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Das wiederum bedeutet, die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Geschädigte die Möglichkeit, ein so genanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei einen Sachverständigen seines Vertrauens, und die Gutachten werden danach durch einen Obmann (Obergutachter) bewertet. Die Kosten für dieses Verfahren trägt zunächst jede Partei für sich und die Übernahme der Kosten wird zum Schluss des Verfahrens durch den Obmann festgelegt.
Wertgutachten: Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens werden in der Regel nach Aufwand berechnet. Die Erstattung der Kosten trägt der Auftraggeber.
Aber du darfst dir doch einen eigenen unabhängigen gutachter aussuchen! das ist dein recht!
und du meinst doch es liegen sogar zwei gutachten vor...
also wegen dem lack würd ich mir keine gedanken machen!
um wie viel soll sich der wert eigentlich da durch verschlechtert haben?
Genau so schaut es aus und vor allem das Gutachten würde eh von dem Gegnerischen Versicherung bezahlt werden da Du ja 100% Schuldunfähig bis wie Du sagtest .
Sprich das hat nichts mit der Clevernis deines Anwalt zu tun sondern da drum das es Gesetze gibt die man selber kennen sollte .
Jeder weiß das man bei einem Unverschuldeten Unfall einen Gutachter selber bestellen kann und dort auch eine Abtretung unterschreibt , dieses Geld klagt dann der Anwalt seperat ein und fertig .
Kommt mir so vor als hätte Dein Anwalt nicht so die Ahnung .
Ein Gutachten ist nicht gleich ein Gutachten! Es gibt gerichtlich Verwertbare und es gibt welche die vor Gericht angezweifelt werden können! Habe auch seit 1 1/2 Jahren was laufen!
Bei mir wurde aber direkt ein Gutachter vom Gericht bestellt! So kann im Nachhinein vom Gegner das Gutachten nicht mehr angezweifelt werden!
Das du das Fahrzeug hast verschrotten lassen ist nun gerade ungünstig! Wie schon vorher erwähnt sollte ein Fahrzeug solange in dem Zustand bleiben bis die Sache geklärt bzw. die Versicherung die Freigabe erteilt!
Ob der Lack nun glänzend oder matt ist hat nix mit dem Wert des Fahrzeugs zu tun! Es sein denn es ist Rost, Kratzer oder es sind Beulen vorhanden!
Wünsche dir noch viel erfolg bei den Verhandlungen, wird sich sicherlich noch ne Weile hin ziehen wie bei mir!
Das darfst du, aber die Versicherung hat das Recht ein Gegengutachten zu erstellen
Vorallem aber darfst du das Auto nicht zur verwertung zuführen, ohne Freigabe des Versicherers
Allein die Tatsache dass der Wagen verschrottet wurde, kann dir bei der Sache aber das Knick brechen! Die Versicherung entscheidet wie es weitergeht, selbst wenn da erst nach 6 Wochen einer kommt!