mmh ,
also ich habe bis vor dem Landgericht geklagt und ich konnten den Kaufvertrag nicht wandeln lassen bzw. einklagen das die Reparaturrechnung übernommen wird .
Gekauft wie gesehen / Probefahrt gemacht und desweiteren keine Sachmängelhaftung .
Habe in 3 Instanzen verloren und es wurde immer wieder gesagt das eine Arglistige Täuschung nicht bewiesen werden kann .
Ich bin mit den Wagen nach Hause gefahren und es Roch stark nach Getriebeöl , danach rutschte auch die Kupplung und ich habe den Wagen zur Schadensanalyse gebracht . Getriebeschaden . Die Glocke war beschädigt und dort flöß das Getriebeöl aus . Dann wurden noch Diverse andere Mängel gefunden wie ein Gerissener Motorblock usw.
Egal , ich habe verloren und musste dann noch knappe 2000€ selber zahlen da der Anwalt bzw. die Rechtschutz bis zur ersten Instanz bezahlt hat und danach nicht mehr .
Es kann immer anders kommen und ich möchte ledeglich das sagen was mit passiert ist .
mhh ja das ist leider etwas schlecht gelöst in unserem Rechtssystem, weil (theoretisch) recht haben und (praktisch) recht bekommen, sind immer 2 paar Schuh :/