vw teilemarkt

Selbstmördertüren

und is da was bei rumgekommen```?



^^ Was soll bei rumgekommen sein?

Nix, der TÜV trägt sowas schlicht und einfach nicht ein. Hintere Türen sind machbar; aber die vorderen nicht.

Zitat:

Aber normal müsste es doch möglich sein wenn nur Zündung angeht wenn die richtig zu sind?


Ich glaube kaum, dass wie hier die ersten sind die über sowas nachdenken. Wenn der TÜV das irgendwie, irgendwo mit weiß ich wieviel Auflagen eintragen würde, dann hätte es doch schon lange irgendwer oder?


also nun mal die faken zum umbau meinerseits:

zum thema tüv.

ich bekomme sie eingetragen ( hab es mir extra bestätigen lassen ! ) per einzelabnahme wenn folgende bedingungen sind:

- nur die hinteren türen
- dürfen nur aufgehen, wenn die vorderen geöffnet sind ( also eine entriegelung einfach an die b-säule verbauen, die die türen nur öffnet, wenn die vordere tür geöffnet ist )
- stabilität der scharniere

also eintragung ist machbar !



http://www.polotreff.de/profil/24138

schau mal die variante, wär vlt auch mal was anderes!


also am polo würde es so aussehen :
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  • gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      - nur die hinteren türen
      - dürfen nur aufgehen, wenn die vorderen geöffnet sind ( also eine entriegelung einfach an die b-säule verbauen, die die türen nur öffnet, wenn die vordere tür geöffnet ist )
      - stabilität der scharniere

      also eintragung ist machbar !


      Haben ungefähr 5 User vorher auch schon bestätigt

      Es geht ja hierbei um die vorderen Türen.. und nicht um die hinteren..

      Hintere Türen sind eben aufgrund eines überstehenden Falzes möglich, vorne geht dies aber so nicht..


      rocco91
      • Themenstarter

      Zitat:

      Es geht ja hierbei um die vorderen Türen.. und nicht um die hinteren..


      Richtig danke

      Zitat:
      also am polo würde es so aussehen :

      Daher hab ich es ;D


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